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Dienststelle:

BG Innere Stadt Wien ()

Aktenzeichen:

50 E 54/25f

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

01008 Margarethen

EZ:

1942

BLNr:

7

Adresse:

Gassergasse 12

PLZ/Ort:

1050 Wien


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Die Wohnung W23 sollte lt. Einreichung im 4. OG und 1.DG situiert sein; in der Natur ist aber festzustellen, dass der Grundriss vom Einreichplan stark abweicht; insbesondere da statt 3 nunmehr 5 Wohnungen zu bauen begonnen wurden. Diese Abweichungen entsprechen nicht dem ursprünglich genehmigten Bauvorhaben und müssen möglicherweise rückgebaut werden.
Das Wohnungseigentumsobjekt B-LNr. 9 – Wohnung W 23 liegt im 4. Obergeschoss sowie im 1. Dachgeschoss im straßenseitigen Gebäudetrakt und hat lt. NWGA eine Nutzfläche von 113,26 m² zuzüglich 16,90 m² Terrasse.
Lt. Einreichplan betritt man die Wohnung vom Stiegenhaus kommend in den Vorraum mit Bad, WC und Abstellraum, sowie der Treppe ins 1. DG. Weites sollen drei Zimmer auf dieser
Ebene situiert sein. Im 1. DG sollte sich die Wohnküche mit Terrasse mit Aufgang zur Dachterrasse, sowie WC und Abstellraum befinden.

Objektgröße:

113,26 m²



Stichtag:

19.11.2025

Schätzwert:

210.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör


Sonstige Hinweise:

Zur Behebung der nicht plankonformen Bauausführung bedarf es der Beauftragung eines Ziviltechnikers zur Erstellung einer Naturaufnahme als Grundlage für einen Auswechslungsplan und allenfalls eines Ansuchens gemäß § 69 Bauordnung für Wien, sollte es zu einer Überschreitung der Bauhöhe gekommen sein.
Der Versteigerungsgegenstand wurde in wesentlichen Teilen abweichend von der zugrunde liegenden Baugenehmigung/Bewilligung errichtet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den aktuellen baulichen Zustand keine baurechtliche Genehmigung vorliegt. Eine nachträgliche Legalisierung wurde vom Sachverständigen nicht geprüft und kann nicht garantiert werden.
Interessenten wird dringend empfohlen, sich vor Gebotsabgabe umfassend vor Ort zu informieren, ggf. Einsicht in die Bauakte zu nehmen und die Kosten für eine Legalisierung sowie die Fertigstellung durch eigene Fachplaner prüfen zu lassen. Der Erwerb erfolgt unter Übernahme des vollen bauordnungsrechtlichen Risikos.

erstellt von:

Georg Berger, MAS
1090 Wien, Rossauer Lände 33/11


Alle Edikte zum Fall:

Ausdruck vom: 15.05.2026 22:29:09 MESZ