Kurzgutachten
BG Zell am Ziller ()
4 E 1117/25z
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
87115 Ried
85
270/4
4
Kleinriedstraße 31
6273 Ried
Wohnungseigentumsobjekt
210/882 Anteile samt damit untrennbar verbundenem Wohnungseigentum an Wohnung Top W 3
902 m²
Das Wohnhaus ist laut erteilter Auskunft an das örtliche Wasser-, Kanal- und elektrische Stromnetz angeschlossen. Die Müllentsorgung erfolgt durch die örtliche Müllabfuhr.
Andere Versorgungsleitungen für Telefon oder Internet sind gegeben.
Aus dem Baubescheid vom 20.11.2024 (siehe Beilage 6) ergibt sich, dass die Dach bzw. Oberflächenwässer so abzuleiten sind, dass Schäden am Gebäude vermieden und die Rechte Dritter nicht berührt werden. Sie sind auf eigenem Grund schadlos zu versickern. Ein Versickerungsprojekt von befugter Stelle ist der Gemeinde vorzulegen. Insbesondere darf kein Wasser vom Gebäude oder Bauplatz auf die Straße (Weg) fließen.
Hinweis:
Im Bauakt liegt das im Bescheid in Pkt. 6. vorgeschriebene Versickerungsprojekt für die bewertungsgegenständliche Liegenschaft nicht auf.
03.09.1958
Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, ist das zur Liegenschaft EZ 85 gehörige Grundstück 270/4, auf dem das Gebäude Kleinriedstraße 31 steht, als gemischtes Wohngebiet gem. § 38 (2) TROG gewidmet (siehe Beilage 10).
Bei der Befundaufnahme waren bis auf den Wohnraum (22,24 m²) die anderen Räume der Wohnung Top 3 an eine Mieterin vermietet. Mitvermietet wurde auch ein Autoabstellplatz. Laut Mitteilung von Herrn Robert Fankhauser besteht für dieses Mietverhältnis ein befristeter Vertrag auf 3 Jahre. Trotz Zusicherung von Herrn Fankhauser, den Mietvertrag an den SV innerhalb einer Woche nach Befundaufnahme an den SV zu übermitteln, erfolgte dies nicht. Laut Mitteilung zahlt die Mieterin einen Hauptmietzins (ohne Ust., BK/HK) von € 700,00 pro Monat. Die Nutzfläche des vermieteten Bereiches der Wohnung Top 3 beträgt inklusive des Flurs 71,95 m². Umgerechnet auf 1 m² der vermieteten Nutzfläche beträgt der monatliche Mietzins € 9,73.
Hinweise:
1. Alle Angaben (Befristung, Mietzins u.dgl.) von Herrn Robert Fankhauser konnten auf Grund des nicht vorgelegten schriftlichen Mietvertrages vom SV nicht überprüft werden.
2. Es ist daher nicht sicher, ob tatsächlich ein wirksam befristeter Mietvertrag abgeschlossen wurde. Es ist auch möglich, dass ein unbefristetes Mietverhältnis betreffend die vermieteten Räume von Top 3 besteht, das von einem Käufer nicht aufgelöst werden kann.
25.09.2025
320.000,00 EUR
Einbauküche
0,00 EUR
Im C-Blatt der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft bestehen folgende Eintragungen:
C-LNr 8, 11, 13, 17, 18, 19, 22, 25: alles Zahlungsbefehle
C-LNr 14, 24: Pfandrecht
C-LNr 16: Vorkaufsrecht
C-LNR 21, 23, 26: Einleitung von Ver¬steigerungsverfahren
Die angemerkten Zahlungsbefehle, die einverleibten Pfandrechte, das Vorkaufsrecht und die Anmerkungen betreffend der Einleitung von Versteigerungsverfahren haben keinen wertrelevanten Einfluss auf den Verkehrswert der Bewertungsobjekte und werden daher bei der Bewertung nicht weiter berücksichtigt.
Es wird auf sämtliche Hinweise im Langgutachten verwiesen.
Mag.(FH) Dr.iur. Hans Hauswurz
6121 Baumkirchen, Oberfeldweg 1 A
Alle Edikte zum Fall:
6273 Ried, Kleinriedstraße 31
6273 Ried, Kleinriedstraße 31
6273 Ried, Kleinriedstraße 31
6273 Ried, Kleinriedstraße 31
