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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Bregenz (911)

Aktenzeichen:

68 E 753/25h

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

14.10.2025

Sonstiges:

§ 168 Z 6 EO: Höhe des Vadiums und des geringsten Gebots:
Das Vadium kann nur in Form von (inländischen) Sparurkunden erlegt werden (kein Bargeld:
§ 179 Abs 1 EO).
Die Höhe des Vadiums beträgt EUR 126.000,00.
Das geringste Gebot beträgt EUR 630.000,00 .
§ 168 Z 8 EO: Dienstbarkeiten, Ausgedinge und Lasten
Im A2-Blatt des Grundbuchs scheint ein „Recht des Gehens und Fahrens“ für ein benachbartes Grundstück auf. Außerbücherliche Rechte sind keine bekannt.
Im C-Blatt des Grundbuchs finden sich diverse Pfandrechte sowie ist zu C-LNR 6 die „Ge -
meinschaftsordnung gemäß § 26 WEG 2002“ eingetragen. Zu C-LNR 5 findet sich die Dienstbarkeit des „Geh- und Fahrrechtes“ für ein benachbartes Grundstück. Außerbücherliche Lasten sind keine bekannt.
Dienstbarkeiten, Ausgedinge und andere Reallasten, denen der Vorrang vor dem Befriedigungsrecht eines betreibenden Gläubigers oder einem eingetragenen Pfandrecht zukommt, sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 Abs 1 EO).

Termin:

am 22.10.2025 um 14:30 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Bregenz, Bergmannstraße 1, 6900 Bregenz, Verhandlunssaal A16


Grundbuch:

91116 Lauterach

EZ:

24

Grundstücksnr.:

81

BLNr:

30, 31, 32

Liegenschaftsadresse:

Riedstraße 8

PLZ/Ort:

6923 Lauterach


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Bei der gegenständlichen Wohnungseigentumseinheit W 07 handelt es sich um eine Vier-Zimmer-Penthouse-Wohnung im zweiten Obergeschoss/Dachgeschoss des Gebäudes. Im Gebäude ist ein Personenlift gegeben. Der Wohnung sind als Zuschlag im Dachgeschoss eine Dachterrasse sowie ein Abstellraum zugeordnet. Die Wohnung verfügt als Wohnungseigentums-Zubehör im Kellergeschoss über ein Kellerabteil.
Bei den Wohnungseigentumseinheiten EP 06 und EP 07 handelt es sich um Kfz-Stellplätze in der Sammelgarage im Kellergeschoss.
Das Gebäude ist in Mischbauweise (teilweise Massivbauweise und Innenwände teilweise in Leichtbauweise) errichtet.
Die Wohnungseigentumseinheiten befinden sich in einem sehr guten Bau- und Erhaltungszustand und bei der Wohnung W 07 ist ein gehobener Ausbaustandard gegeben.
Die Beheizung und die Kühlung des Gebäudes erfolgt über eine Grundwasserwärmepumpe. Seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichtet.

Objektgröße:

137,59 m²


Schätzwert:

1.240.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

In der Wohnungseigentumseinheit W 07 wurde nachfolgendes Zubehör vorgefunden:
Gang: eine Garderobe
Dusche/WC: ein Handwaschbeckenunterbauschrank
Schlafzimmer: ein Einbauschrank
Zimmer: ein Einbauschrank
Badezimmer: ein Handwaschbeckenunterbauschrank
Kochen/Essen/Wohnen: eine Einbauküche (Marke Nolte Küchen) mit Elektrogeräten, Glaskeramikkochfeld Marke Bora mit integriertem Dunstabzug, Backrohr mit Tellerwärme Marke Bosch, Dampfgarer Marke Bosch, Kühl-/Tiefkühlschrank Marke AEG, ein Abwaschbecken und einer Arbeitsplatte aus Stein, die Länge der Einbauküche beträgt ca. 6,9 m und wurde beim Erstbezug im Jahr 2018 eingebaut
Gem. Auskunft von der verpflichteten Partei bei der Befundaufnahme stammt das gesamte Zubehör vom Errichtungsjahr, die Anschaffungskosten sind nicht bekannt.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

20.000,00 EUR

Vadium:

126.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

630.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Da bei einer Einzelveräußerung/Einzelversteigerung der Wohnungseigentumseinheit W 07 (Penthouse-Wohnung) ohne Kfz-Stellplätze mit einem erheblichen Wertabschlag zu rechnen ist, wird empfohlen, die Wohnung gemeinsam mit den Kfz-Stellplätzen EP 06 und EP 07 zu versteigern und es erfolgte daher die gemeinsame Bewertung.
Gemäß Abfrage beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, befindet sich die Liegenschaft in einer hohen Gefährdungszone für Oberflächenwasserabflusses: Wassertiefe ≥ 50 cm sowie in einem mittleren Gefährdungsbereich für Rutschungen.
Das Wohnungseigentums-Zubehör ist nicht im Grundbuch eingetragen, jedoch in der Flächenaufstellung des Nutzwertgutachtens angeführt und in den Planunterlagen des Nutzwertgutachtens ersichtlich.
Es wird auf das vollinhaltliche Langgutachten mit Beilagen verwiesen.
ZUR NACHRICHT
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle etc können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung des Bezirks-
gerichtes Bregenz (= Exekutionsgericht) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit
(8.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Beim Exekutionsgericht sind Ablichtungen des ge -
samten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteige-
rungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil
eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften (mit Ausnahme der Simmultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen), werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob
sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN DIE ÖFFENTLICHEN ORGANE BEZÜGLICH DER STEUERN UND
SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN ABGABEN
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen entrichtenden Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf
der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld
in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche
erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden
UNGÜLTIGE VEREINBARUNGEN
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu er-
scheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
..................................................................................
Achtung:
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Ver-
treter von juristischen Personen haben entsprechende Unterlagen, die nicht älter wie 7 Tage
sein dürfen, vorzulegen, wie zum Beispiel Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister, etc.
Personen, die für andere Personen bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (beglaubigte
Vollmacht) vorzulegen.


Bekannt gemacht am 14.10.2025

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 22.10.2025 um 14:30 Uhr.


Ausdruck vom: 16.10.2025 04:50:14 MESZ