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Dienststelle:

BG Kufstein (830)

Aktenzeichen:

10 E 49/25i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

10.03.2026

Versteigerungstermin:

am 23.04.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Kufstein, Verhandlungssaal 2, Parterre

Telefonkontakt:

05 76014 3452

Besichtigungszeit:

Mittwoch 22.04.2026 um 10.00 Uhr
Peter Anich Str. 18 + 18a, 6300 Wörgl

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sonstiges:

Die Versteigerung findet auf Antrag der betreibenden Partei
Sparkasse Kufstein zu 10E 49/25i, aufgrund der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen und Beschluss
vom 18.7.2025 (ON 18) wonach die Versteigerung als wirtschaftliche Einheit stattfindet, die Versteigerung folgender Liegenschaft statt:
EZ 395, GB 83020 Wörgl-Kufstein, ( auf GST 174/11 mit 967m² GST-Fläche )
a)BLNr. 34 mit 212/1286tel Anteile verbunden mit Wohnungseigentum
an Bürofläche TOP 1, im Souterrain des umfassend sanierten Altbestandes gelegen, mit
Nutzfläche gesamt laut Parifizierungsplan siehe Gutachten Seite 26 des Sachverständigen
Ing. Mag. (FH) Schön- Albertini von 115,49 m²:
b)BLNr. 18,mit 10/1286tel Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum
an TGAP TOP 14 mit 12,61 m²
c)BLNr. 19,mit 10/1286tel Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum
an TGAP TOP15 mit 12,65 m²
Liegenschaftsadresse Peter Anich-Str. 18 + 18 a, 6300 Wörgl
Schätzwert
a)Bürofläche BLNr 34 TOP 1 EUR 214.000,00
b)TGAP BLNr 18 TOP 14 EUR 32.000,00
c)TGAP BLNr 15 TOP 15 EUR 32.000,00
Schätzwert gesamt: EUR 278.000,00
Geringstes Gebot : EUR 139.000,00
Vadium (kein Bargeld) : EUR 27.800,00
Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur inländische Sparurkunden (Sparbuch) in
Betracht, die auch auf den Namen des Bieters lauten oder mit Losungswort gesichert sein
können.
Auf das beim Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung aufliegende Gutachten wird
hingewiesen.
Objektbeschreibung mit Fotoserie auch im Internet unter "www.edikte.justiz.gv.at"
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Es ging keine Mitteilung gem § 6/1 Ziff. 9A UStG 1994 von der verpflichteten Partei ein.
Bei Nichterlag des Meistbotes binnen 2 Wochen ab Zuschlagserteilung sind 4 %
Meistbotszinsen zu bezahlen ( § 201 Abs 3 EO).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Es wird ein Besichtigungstermin dieser Liegenschaft festgesetzt für den
Mittwoch, den 22.4.2026,10.00Uhr
Die verpflichtete Partei hat eine Besichtigung der zur Versteigerung kommenden Werte durch
Interessenten zu der festgesetzten Zeit zu ermöglichen und für freien Zutritt zu sorgen,
widrigenfalls sie mit Ordnungsstrafen dazu verhalten werden könnte und die durch ihr
Verhalten auflaufenden Kosten zu ersetzen hat.
Zur Nachricht :
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr ( ausschließlich vormittags)
bestimmten Zeit eingesehen werden.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens zum
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie
bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der
folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit
bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung
abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erkärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erkärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung
berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

83020 Kufstein

EZ:

395

Grundstücksnr.:

174/11

BLNr:

34

Liegenschaftsadresse:

Peter Anich-Str. 18 + 18a

PLZ/Ort:

6300 Wörgl


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Sonstige selbständige Räumlichkeit Top 1

Grundstücksgröße:

967 m²

Objektgröße:

115,49 m²


Schätzwert:

278.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauschränke und Tische ohne besonderen Wertansatz

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

27.800,00 EUR

Geringstes Gebot:

139.000,00 EUR


Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Foto (120 KB) Foto (154 KB) Foto (172 KB) Foto (142 KB) Foto (104 KB) Foto (114 KB) Foto (139 KB)

Ausdruck vom: 18.04.2026 04:32:52 MESZ