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Dienststelle:

BG Leopoldstadt (082)

Aktenzeichen:

25 E 20/24h

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

05.11.2024

Versteigerungstermin:

am 23.1.2025 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

1020 Wien, Taborstr. 90-92, EG, Saal G

Telefonkontakt:

01/ 245 27- 309 253

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. CLNr 34 a 5456/2005 Gemeinschaftsordnung gem § 26 WEG 2002 gem Pkt V. Wohnungseigentumsvertrag 2005-07-13 und CLNr. 35 a 5456/2005 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 gem PktIXV. Wohnungseigentumsvertrag 2005-07-13
2. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG);
3. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 59/2018, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden Aufforderungen:
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters/der Bieterin sind ein gültiger Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Personalausweis geeignet (nicht: Führerschein, Berufsausweise etc.). Soll ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen als Bieter/in auftreten, ist ein Firmenbuchauszug mitzubringen; bei einem Verein, ein Auszug aus dem Vereinsregister. )


Grundbuch:

01657 Leopoldstadt

EZ:

1484

Grundstücksnr.:

1670/1, 1670/2

BLNr:

43

Liegenschaftsadresse:

Handelskai 208

PLZ/Ort:

1020 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Das bewertungsgegenständliche Wohnungseigentumsobjekt befindet sich im Hochparterre der Stiege 2 eines vier- bzw. fünfgeschossigen Gebäudes, das ursprünglich in den Jahren um 1900 errichtet wurde. Das Dachgeschoss des Straßentraktes wurde nachträglich in den Jahren 2004‑2012 ausgebaut.
Das Objekt ist im Hochparterre der Stiege 2 situiert und wird vom allgemeinen Gang über eine einflügelige Holztür betreten. Die Wohnung gliedert sich in einen Vorraum, zwei Badezimmer mit WC, eine Küche, drei Zimmer, ein Kabinett und ist zur Gänze hofseitig ausgerichtet. Sie verfügt über in diese Richtung orientierte Fenster. Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Wohnung möglich. Ein Hofbereich, der über den allgemeinen Gang zugänglich ist, ist zur ausschließlichen Nutzung mitvermietet. Das Objekt verfügt über Strom-, Wasser-, Gas- und Kanalanschluss. Die Beheizung erfolgt mittels einer im Badezimmer 1 mit WC situierten Gastherme und Radiatoren in allen Räumen. Ein Kellerabteil steht laut Aussage der Mieter nicht zur Verfügung.Im Rahmen der Befundaufnahme konnte festgestellt werden, dass die im Bescheid erwähnte Terrasse der Top 38 bereits entfernt wurde. Die Miteinbeziehung von allgemeinen Gangteilen sowie das dadurch bedingte Vorsetzen der Wohnungseingangstür wurde noch nicht rückgebaut. Durch wen bzw. zu welchem Zeitpunkt die Einbeziehung des Gangteils sowie das Vorsetzen der Wohnungseingangstür erfolgte konnte nicht geklärt werden.

Grundstücksgröße:

926 m²

Objektgröße:

98,31 m²


Schätzwert:

130.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

13.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

65.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Das führende Verfahren: 25 E 32/23x


Grundriss(e):

Grundriss (1080 KB)

Foto(s):

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Ausdruck vom: 21.11.2024 14:32:26 MEZ