Kurzgutachten
BG Zell am Ziller ()
4 E 111/25h
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
87104 Finkenberg
61
491, 506/2, .806, .807
1
Hochsteg 550
6290 Finkenberg
Sonstiges
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im Gebiet der Gemeinde Finkenberg, östlich des Ortskerns, im Weiler Hochsteg, in unmittelbarer Nähe zur Gemeindegrenze zu Mayrhofen und zwar direkt an der Straße „Hochsteg“.
Der „Gasthof Hochsteg“ umfasst nach den Planunterlagen ein Erdgeschoß, drei Obergeschoße, einen Dachboden und ein Kellergeschoß. Südwestlich des Gasthofs wurde ein Nebengebäude mit einem Erdgeschoß und zwei Untergeschoßen errichtet. Südöstlich des Hauptgebäudes ist ein Parkplatz vorhanden. Die Objekte wurde augenscheinlich in Massivbauweise ausgeführt, die Trinkwasserversorgung erfolgt nach den von der Gemeinde Finkenberg erteilten Auskünften über die Ortswasserleitung und die Abwasserbeseitigung über das Ortskanalnetz.
Hinsichtlich der Beschreibung der einzelnen Räumlichkeiten wird auf das Langgutachten verwiesen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich augenscheinlich ein Teil des im westlichen Bereich der Liegenschaft gelegenen sog. „Nebengebäude“ auf dem angrenzenden Grundstück .100 (inne liegend der EZ 59) befindet sowie, dass sich ein Teil eines Bauwerks auf dem Nachbargrundstück zum Teil auf der ggst. Liegenschaft befindet. Da der Bewertungsauftrag (Beschluss vom 06.05.2025) sowohl über die in diesem Gutachten gegenständliche EZ 61, als auch über eben diese EZ 59 lautet, wird in der Bewertung der Umstand der Überbauung weder bei der Bewertung der EZ 59 – noch der EZ 61 - wertmäßig erfasst.
Aus dem Gefahrenzonenplanauszug der Bundeswasserbauverwaltung sowie Wildbach- und Lawinenverbauung ist die Lage von Teilen der Liegenschaft innerhalb eines braunen Hinweisbereiches (Rutschung) sowie des roten Wildbach-Gefahrenbereiches zu erkennen. Aufgrund des braunen Hinweisbereichs ist den Angaben der WLV zufolge vor Baumaßnahmen ein geologisches Gutachten über die Tragfähigkeit des Bodens beizubringen. In der Bewertung wurde – nach unverbindlicher Rücksprache mit der WLV – von der Annahme eines tragfähigen Untergrundes ausgegangen.
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Ölzentralheizung.
1.708 m²
ursprüngliches Errichtungsjahr ca. 1900
Die Liegenschaft weist im Flächenwidmungsplan folgende Widmungen auf:
• Wohngebiet § 38 Ab 1 (im nordwestlichen Bereich)
• Gemischtes Wohngebiet § 38 Abs 2 (im südöstlichen Bereich)
• Freiland § 41 (im südwestlichen Bereich des Grundstücks 506/2)
Hinsichtlich der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft liegt nach den erteilten Auskünften kein Bestandvertrag vor.
23.07.2025
2.003.400,00 EUR
Die Hoteleinrichtung und -ausstattung wurde wertmäßig im o.a. Schätzwert mitberücksichtigt
0,00 EUR
Die verbücherte Dienstbarkeit der Benützung der südwestlichen Garage zu Gunsten von Frau Helga Hotter wurde im o.a. Schätzwert mitberücksichtigt.
Der Schätzwert ergibt sich unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft Finkenberg und unter Berücksichtigung der Dienstbarkeit der Benützung der südwestlichen Garage zu Gunsten von Frau Helga Hotter sowie der Hoteleinrichtung und -ausstattung (betriebsbereites Hotel).
Aufgrund der Komplexität der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft wird ausdrücklich auf das beiliegende Langgutachten verwiesen.
Mag.(FH) Dr.iur. Hans Hauswurz
6121 Baumkirchen, Oberfeldweg 1 A
Alle Edikte zum Fall:
6290 Finkenberg, Hochsteg 550
6290 Finkenberg
6290 Finkenberg
