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Dienststelle:

BG Zell am Ziller ()

Aktenzeichen:

4 E 2018/24y

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum


Grundbuch:

87122 Tux

EZ:

429

Grundstücksnr.:

415/3

BLNr:

3

Adresse:

Lanersbach 391

PLZ/Ort:

6293 Tux


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

3/541 Anteile samt Wohnungseigentum an Kfz-Freistellplatz Top 4

Grundstücksgröße:

690 m²

Objektgröße:

17,40 m²

Anschlüsse:

Das Wohnhaus ist laut erteilter Auskunft an das örtliche Wasser- und Kanal- und elektrische Stromnetz angeschlossen. Die Müllentsorgung erfolgt durch die örtliche Müllabfuhr.
Andere Versorgungsleitungen für Telefon oder Internet sind gegeben.
Aus dem Baubescheid vom 11.09.2008 ergibt sich, dass sowohl Niederschlags- als auch Oberflächenwässer auf dem Grundstück fachgerecht zu versickern oder abzuleiten sind und nicht in öffentliche Verkehrsflächen eingeleitet werden dürfen.


Baubewilligung:

19.07.1966

Benützungsbewilligung:

04.08.1975

Widmung:

Das zur Liegenschaft EZ 429 gehörige Grundstück 415/3, auf dem das Gebäude Lanersbach 391 steht, ist als Tourismusgebiet gem. § 40 (4) TROG gewidmet.

Bestandsverhältnisse:

Bei der Befundaufnahme war die Wohnung Top 3 an Feriengäste vermietet. Die Wohnung Top 2 wird von der verpflichteten Partei eigen genutzt. Das Geschäftslokal Top 1 steht leer und es werden lediglich verschiedene Räume zu Lagerzwecken von der verpflichteten Partei genutzt. Die KFZ-Abstellplätze werden eigen genutzt bzw. auf die Dauer der Miete der Wohnung Top 3 von Feriengästen teilweise genutzt.


Stichtag:

14.08.2025

Schätzwert:

3.900,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

Im C-Blatt der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft bestehen folgende Einverleibungen und Anmerkungen:
1. C-LNr 24, 25 und 29: Pfandrechte
Die unter C-LNR 24, 25 und 29 einverleibten Pfandrechte haben keinen wertrelevanten Einfluss auf den Verkehrswert der Bewertungsobjekte und werden daher bei der Bewertung nicht weiter berücksichtigt.
2. C-LNr 30, 32 und 32: Klagsanmerkungen und Einleitung des Ver-steigerungsverfahren
Die angemerkten Klagen und die Anmerkungen betreffend die Einleitung des Versteigerungsverfahrens haben keinen wertrelevanten Einfluss auf den Verkehrswert der Bewertungsobjekte und werden daher bei der Bewertung nicht weiter berücksichtigt.


Sonstige Hinweise:

Es wird auf sämtliche Hinweise im Langgutachten vom 24.10.2025 verwiesen.

erstellt von:

Mag.(FH) Dr.iur. Hans Hauswurz
6121 Baumkirchen, Oberfeldweg 1 A


Alle Edikte zum Fall:

Ausdruck vom: 06.05.2026 10:22:43 MESZ