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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Dornbirn (920)

Aktenzeichen:

25 E 715/25f

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung am:

24.11.2025

Sonstiges:

Der Besichtigungstermin am 26.11.2025 findet ebenfalls NICHT statt!

Termin:

am 03.12.2025 um 10:30 Uhr

Ort:

Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock


Grundbuch:

92004 Dornbirn

EZ:

3811

Grundstücksnr.:

.1586 Baufläche (Gebäude), GStNr. 7988 Baufläche (Gebäude), Gärten, Nachbauerstraße 19

BLNr:

2,3 zu je 144/520 Anteilen

Liegenschaftsadresse:

Nachbauerstraße 19

PLZ/Ort:

6845 Hohenems


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Im 1. Obergeschoss und Dachgeschoss des in Hohenems
befindlichen aus zwei Wohnungen bestehenden Wohnhauses – Nachbauerstraße 19 – gelegene
Wohnung Top Nr. 2 mit insgesamt ca. 142,39 m² Nutzfläche, samt Keller mit ca 3,85 m², einer Terrasse mit 13,50 m² und einer Kfz-Abstellfläche mit 25 m²

Grundstücksgröße:

708 m²

Objektgröße:

142,00 m²


Schätzwert:

612.100,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche samt Elektrogeräten,
Einbaumöbel im Badezimmer,
Schwimmbad samt Folie und Technik

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

25.000,00 EUR

Vadium:

61.210,00 EUR

Geringstes Gebot:

306.050,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere Kellerabteile, Terrassen, außenliegende Abstellräume und Gartenflächen, im Grundbuch nicht eingetragen sind. Ist eine Fläche oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt noch als eigenes Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft (vgl OGH vom 02.08.2012 in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde (Sparbuch) zu erlegen (KEIN BARGELD!)
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.


Bekannt gemacht am 24.11.2025

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 03.12.2025 um 10:30 Uhr.
"Sonstiges" hinzugefügt: Der Besichtigungstermin am 26.11.2025 findet ebenfalls NICHT statt!


Ausdruck vom: 01.12.2025 17:41:54 MEZ