Kurzgutachten
BG Wiener Neustadt ()
28 E 445/25d
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
23408 Felixdorf
60
148/6; 149/1
35
Hauptstraße 19
2603 Felixdorf
Wohnungseigentumsobjekt
Bewertungsgegenstand ist das Wohnungseigentumsobjekt Top 1A, B-LNr. 35, mit 214/1.638 Anteilen an der Liegenschaft EZ 60, KG 23408 Felixdorf, mit der Adresse 2603 Felixdorf, Hauptstraße 19. Die Wohnung weist laut Nutzwertgutachten eine Nutzfläche von 76,56 m² auf. In den Planunterlagen wird die bewertungsgegenständliche Wohnung Top 1A als Top 2 bezeichnet.
Das Objekt befindet sich im 1. Obergeschoß eines Wohnhauses in zentraler Lage von Felixdorf, nahe dem Bahnhof und dem Gemeindeamt. Der Liegenschaft sind die Grundstücke Nr. 148/6 und 149/1 mit einer grundbücherlichen Gesamtfläche von 1.667 m² zugeordnet.
Laut Planunterlagen sind der Wohnung zusätzlich ein Bereich im Dachgeschoß sowie ein Parteienkeller zugeordnet. Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet und verfügt über Keller, Erdgeschoß und Obergeschoß. Die Beheizung erfolgt über eine Zentralheizung; die Wärmeabgabe erfolgt über Radiatoren.
Zu den Bestandsverhältnissen wurden keine gesicherten Unterlagen vorgelegt. Eigentümer und Mieter waren beim Termin nicht anwesend; Mietvertrag, Mietzins, Betriebskosten, Kaution oder allfällige Mietzinsvorauszahlungen wurden nicht bekanntgegeben. Die Liegenschaft steht laut Gutachten in Eigenverwaltung; eine ordentliche Verwaltung wurde nicht bekanntgegeben.
1.667 m²
76,56 m²
Strom, Wasser, Kanal, Telefon
2022 (Umbau)
noch keine vorhanden!
Bauland Kerngebiet und Bauland Wohngebiet
augenscheinlich vermietet, Mieter waren nicht anwesend (Schlosseröffnung), keinerlei Unterlagen oder Informationen zu Bestandsverhältnis vorhanden
24.11.2025
100.000,00 EUR
keines
kein Zubehör
Hinweis für Kaufinteressenten:
Die vorliegende Ediktsdatei dient ausschließlich der kompakten Erstinformation über den Bewertungsgegenstand und ersetzt weder die persönliche Besichtigung noch die eigenständige Prüfung der Liegenschaft. Kaufinteressenten wird ausdrücklich empfohlen, die Liegenschaft vor Abgabe eines Gebotes persönlich zu besichtigen und sich ein eigenes Bild über Lage, Zustand, Ausstattung, Nutzungsmöglichkeiten und allfällige erkennbare Mängel zu verschaffen.
Die Angaben beruhen auf dem vorliegenden Gutachten und den darin angeführten Unterlagen und Erhebungen. Für steuerliche, rechtliche, finanzielle oder sonstige individuelle Auswirkungen eines Erwerbes wird empfohlen, rechtzeitig fachkundigen Rat, insbesondere durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar oder Finanzierungsinstitut, einzuholen. Dies gilt insbesondere für Fragen zur Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungsgebühr, Finanzierung, allfälligen Bestandsverhältnissen sowie sonstigen mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Risiken.
Die Verwertung erfolgt im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens nach den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und Versteigerungsbedingungen.
Mag.(FH) Christoph Menhofer, MSc
2880 Kirchberg am Wechsel, Weyer 390
