Versteigerung - Eigentumswohnung Top 21a
6 E 1444/25g
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
27.10.2025
am 12.01.2026 um 14:00 Uhr
6410 Telfs, Untermarktstraße 12, 1. Stock, Verhandlungssaal 1
6405 Pfaffenhofen, Bahnweg 90 Top 21a
9.1.2026, 12:00 Uhr bis 13.00 Uhr
siehe Gutachten
81307 Pfaffenhofen
223
213 und 214
Bahnweg 90 Top 21a
6405 Pfaffenhofen
Eigentumswohnung
Die Wohneinheit Top 21a befindet sich im 2. Obergeschoss
des Wohn- und Geschäftsgebäudes Bahnweg 90. Das
Gebäude wurde auf Grundlage eines Baubescheides aus
dem Jahr 2018 saniert und umgebaut. Die Wohnung ist
nach Süden ausgerichtet, hat eine Wohnnutzfläche von ca.
78,45 m² und besteht u.a. aus Wohnraum, Küche, 2
Zimmern und einem Bad mit WC. Der Wohnung ist eine
Loggia vorgelagert. Die Wohnung ist in einem guten
Zustand.
78,45 m²
296.700,00 EUR
Kellerabteil im Ausmaß von 3,91 m2, im Schätzwert enthalten
nicht festgestellt
29.670,00 EUR
237.360,00 EUR
Im Grundbuch sind keine für die Bewertung relevanten Rechte eingetragen.
Vom Ersteher sind verbücherte Dienstbarkeiten ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Die Dienstbarkeiten gem. C-LNr. 1, 2, 3, 7 und 10 sind für die Bewertung nicht relevant.
Unter C-LNr. 77 ist eine Benützungsregelung eingetragen; nähere Ausführungen dazu befinden sich im Gutachten, auf welches ausdrücklich verwiesen wird.
Abweichung von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen:
Aufgrund des Antrages der betreibenden Partei vom 29.9.2025 (ON 14) wird ein Betrag von EUR 237.360,00 (= 80 % des Schätzwertes) als geringstes Gebot der Versteigerung zu Grunde gelegt.
Die gesetzlichen Versteigerungsbediungen werden im Sinne des Antrages der betreibenden Partei gemäß § 146 EO in der begehrten Form abgeändert, zumal dadurch ein höherer Erlös zu erwarten ist. Die gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen sehen 50 % des Schätzwertes als geringstes Gebot vor.
Aufgrund der Antragstellung durch den betreibenden Gläubiger ist dessen Zustimmung offenkundig.
Nachdem das Versteigerungsedikt unverzüglich zugestellt wird, wurde von einer gesonderten Beschlussfassung hinsichtlich der Änderung der gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO abgesehen.
Die Kosten der betreibenden Partei für den Antrag auf Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen werden mit EUR 286,26 (darin enthalten EUR 47,71 an
Umsatzsteuer) als weitere Exekutionskosten bestimmt.
Das Vadium beträgt EUR 29.670,00 (10 % des Schätzwerts) und kann nur in Form von Sparkurkunden erlegt werden. (Kein Bargeld, keine Bankgarantie, keine
Wertpapiere! Zulässig ist nur ein ein auf den Namen des gemäß § 40 Abs 1 BWG
identifizierten Kunden lautendes Sparbuch eines inländischen Kreditinstitutes. Ein Überbringersparbuch mit Losungswort ist nicht zulässig.)
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Die Meistbotszinsen betragen 4 % p.a. ab dem Versteigerungstag.
Ein amtlicher Lichtbildausweis, ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls eine
Spezialvollmacht, ein Firmenbuchauszug bzw. bei Vereinen oder sonstigen Körperschaften eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde sind mitzubringen.
Innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Schätzwertes hat die verpflichtete Partei dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Die Liegenschaften unterliegen dem Tiroler Grundverkehrsgesetz.
Nicht-EU/EWR-Ausländer dürfen nur zum Bieten zugelassen werden, wenn sie den Genehmigungsbescheid zum Eigentumserwerb oder die Bestätigung vorlegen, dass
die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.
EU/EWR-Ausländer haben mit geeigneter Urkunde ihre EU-Staatsbürgerschaft nachzuweisen und eine Erklärung darhingehend abzugeben, welche der im EG-Vertrag oder EWR-Abkommen garantierten Freiheiten sie in Anspruch nehmen.
nicht verfügbar
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