Kurzgutachten
BG Liezen ()
14 E 34/25w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
67006 Mitterndorf
998
3760
1
Obersdorf 103
8983 Bad Mitterndorf
Sonstiges
Der Zweck des Gutachtens ist die Verkehrswertermittlung im Sinne des Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) idgF im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens mit der Zahl 14 E 34/25w-7.
Als Bewertungsstichtag wird der 19.03.2026 (Tag der Befundaufnahme) festgelegt!
Lage- und Erschließung: Die verfahrensgegenständliche Liegenschaft befindet sich südlich des Ortsteils Obersdorf in der Marktgemeinde Bad Mitterndorf. Das Ortszentrum von Bad Mitterndorf ist fußläufig in ca. 50 Minuten über den Laasenweg erreichbar. Dort befinden sich Nahversorger, Schulen, ein Kindergarten, Ärzte, eine Apotheke sowie Banken. Aus der nachfolgend angeführten ImmoNetZT-Abfrage geht hervor, dass die Entfernung zu den angeführten Infrastruktureinrichtungen mehr als 2.500 m beträgt und sind diese somit vor allem im Winter fußläufig nur eingeschränkt erreichbar. Im Winter verläuft unmittelbar südlich der Liegenschaft die Langlaufloipe von Bad Mitterndorf, wodurch ein nahezu direkter Einstieg möglich ist. Im Sommer führt der Obersdorfer Rundweg an der Liegenschaft vorbei. In Bad Mitterndorf selbst befindet sich zudem die Heiltherme Heilbrunn und östlich davon das Skigebiet Tauplitzalm. Die Lage entspricht einer hochwertigen, ruhigen und landwirtschaftlich geprägten Gegend mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten. Hierin begründet sich auch die baurechtliche Genehmigung des Objektes als „Ferienwohnhaus“.
Verkehrsverhältnisse: Die Verkehrsanbindung des Ortsteiles Obersdorf an das hochrangige Straßennetz erfolgt über eine direkte Anbindung an die B145 Salzkammergutstraße. Die Landeshauptstadt Graz ist über die B320 Ennstalstraße und die A9 Pyhrnautobahn in ca. 1,5 Stunden, Salzburg über die B145 ebenfalls in ca. 1,5 Stunden und die Bezirkshauptstadt Liezen in ca. 30 Minuten Fahrzeit erreichbar. Die individuelle Verkehrsanbindung der Liegenschaft kann somit als sehr gut bezeichnet werden.
Rechtliche Erhebungen: (siehe Langgutachten) – Das Objekt darf nicht für ständige Wohnzwecke genutzt werden.
Gebäudebeschreibung: Die ursprüngliche Bauausführung aus den 60er-Jahren entspricht einem typischen Gartenhaus in Holzriegelbauweise. Wie dem Bauakt zu entnehmen wurde der Holzriegelbau als tragende Außenwandkonstruktion in einer Stärke von nur 15 cm hergestellt und mit Heraklith-Isolierung gedämmt. Die Fundierung erfolgte mittels einer Stahlbetonplatte und wurde im Bereich der Spritzwasserzone eine Aufmauerung mit zwei Reihen Schalsteinen vorgenommen. Innenseitig zeigen sich Wandvertäfelungen und wurden nichttragende Wände als Ständerwände ausgeführt. Den Gebäudeabschluß bildet ein asymmetrisches Satteldach mit Pfettendachstuhl. Die Dacheindeckung wurde aus kleingliedrigen Eternit-Rhombustafeln hergestellt. Die Dachneigung beträgt ca. 28–35°, die Firstrichtung verläuft in Ost-West-Richtung. Die Beheizung der Gartenhütte erfolgt über einen Tischherd im Erdgeschoss. Die Abgasanlage ist als einschläuchiger, gemauerter Kamin im zentralen Bereich ausgeführt. Aufgrund der nicht dauerhaften Benutzung verfügt das Objekt über keine Zentralheizung. Die Außenfassade ist im Erdgeschoss mit einer dunklen Nut- und Feder-Schalung und im Dachgeschoss an den Stirnseiten mit einer Eternitschalung verkleidet. Die Dachwässer werden über Dachrinnen und Fallrohre gesammelt und zur Versickerung abgeleitet. Die Fundamentplatte sowie der Hochzug an den außenliegenden tragenden Wänden wurden teils als Stahlbetonscheibe in Form eines Hochzuges saniert bzw. ursprünglich soweit ersichtlich aus Schalsteinen hergestellt. Die Decke zum Dachgeschoss besteht aus einer Holzkonstruktion, die tragenden Wände im Erdgeschoss sind als Holzriegelkonstruktion ausgeführt, während die Zwischenwände in leichter Holzbauweise hergestellt wurden. Die Wandkonstruktion weist teilweise Beschädigungen auf und ist stellenweise „unfachmännisch“ saniert worden. (mangelhafter baulicher Holzschutz!)
Das Gebäude weist grundsätzlich in seiner Substanz einen Reparaturbedarf auf. Dies betrifft zum einen die bereits undichte Dacheindeckung sowie die Holzriegelkonstruktion. Des Weiteren fehlt eine ausreichende Wärmedämmung, wodurch eine Beheizung des gesamten Objekts über den bestehenden Tischherd nur eingeschränkt möglich ist. Bei den Fußböden sind bereits einzelne Fliesen beschädigt bzw. fehlend und entsprechend sanierungsbedürftig. Auch der Holzboden ist beschädigt und wurde teilweise der Bodenbelag entfernt. Die Einrichtung und Ausstattung, insbesondere in den Bereichen Bad und Küche, wurden in Eigenregie und in unfachmännischer Ausführung hergestellt.
1.022 m²
45,00 m²
vorhanden
15.07.1978
15.07.1978
Freiland
keine bekannt
19.03.2026
75.000,00 EUR
kein nennenswertes Zubehör vorhanden
kein Zubehör
lt. Langgutachten
Die Baubewilligung wurde für keine dauerhafte Wohnnutzung erteilt und kann das Objekt im Winter nicht genutzt werden.
Am Objekt wurden Anbauten errichtet die baurechtlich nicht bewilligt sind.
Die Begründung eines Haupt- und Nebenwohnsitzes ist nicht möglich.
Es sind die Gemeindeabgaben trotzdem in voller Höhe zu entrichten.
Ing. Bernd Rauscher
8983 Bad Mitterndorf, Zauchen 193
