Kurzgutachten
BG Hietzing ()
4 E 25/25k
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
01215 Unter St. Veit
514
17
Hummelgasse 50 ident Beckgasse 52
1130 Wien
Eigentumswohnung, Dachterrassenwohnung, Dachgeschoßwohnung
Die zu bewertende Eigentumswohnung befindet sich in einem Mehrfamilienwohnhaus in der Bundeshauptstadt Wien, im Bezirk Hietzing. Das Wohnhaus befindet sich auf dem Eckgrundstück Hummelgasse/Beckgasse. Das Mehrfamilienwohnhaus besteht aus Kellergeschoss (bezeichnet als Souterrain), Erdgeschoss (bezeichnet als Hochparterre), 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss und Dachgeschoss. Ein Personenlift ist nicht vorhanden.
Die bewertungsgegenständlichen 129/1070 Anteile B-LNR 17 sind verbunden mit dem Wohnungseigentum an der W 10.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich im Dachgeschoss des Wohnhauses Hummelgasse 50/Beckgasse 52 und besteht aus den folgenden Räumen:
• Diele
• WC
• Koch-Ess-Wohnraum
• Speis
• Zimmer
• Zimmer
• Zimmer
• Bad
862 m²
146,94 m²
Die Wohnung war bei der Befundaufnahme befristet vermietet. Eine Kopie des Mietvertrags wurde mir bei der Befundaufnahme ausgehändigt und ist im Gutachtensanhang ersichtlich. Das Mietverhältnis wird bei der Bewertung berücksichtigt.
4.11.2025
620.000,00 EUR
Zum Bewertungsstichtag war die Wohnung mit einer Einbauküche sowie mit Sanitäreinrichtungsgegenständen im Badezimmer und im WC ausgestattet. Siehe diesbezügliche Dokumentation durch Fotos im Anhang des Gutachtens.
Gemäß Angaben im Mietvertrag stehen diese im Besitz des Mieters, sind allenfalls durch den Vermieter finanziell abzulösen, und sind daher in die Bewertung des Wohnungseigentumsobjekts nicht inkludiert worden.
nicht festgestellt
Unter C-LNR 1 ist gemäß Dekret vom 15.6.1907 die Reallast zur Verpflichtung gemäß Punkt 2 6 7 für die Gemeinde Wien eingetragen.
Unter C-LNR 7 ist eine Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen einverleibt.
Im C-Blatt der Liegenschaft sind zu den oben angeführten Anteilen weiters mehrere Pfandrechte und mehrere Klagsanmerkungen sowie eine Anmerkung über die Einleitung des Versteigerungsverfahrens eingetragen.
Das Pfandrecht, die Klagsanmerkungen und die Versteigerungsanmerkung sind im Sinne des Bewertungszwecks und des gerichtlichen Bewertungsauftrags nicht zu berücksichtigen. Die unter C-LNR 7 eingetragene Last stellt eine Klarstellung über die Aufwandsverteilung dar und wird nicht wertmindernd berücksichtigt. Bei der Reallast zugunsten der Gemeinde Wien, ist davon auszugehen, dass diese aus dem Jahr 1907 stammende Verpflichtung im Zuge der Baubewilligung aus dem Jahr 1912 berücksichtigt worden ist, und somit keine wertmindernde Belastung darstellt. Die Lasten C-LNR 1 und C-LNR 7 sind von jeden Erwerber zu übernehmen.
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung von C-LNR 1 und C-LNR 7, ansonsten lastenfrei.
Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen. Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls gegebenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 70 Seiten zuzüglich 76 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.
Mag. Regina Hemmer-Halbwidl, MSc
2544 Siebenhaus-Schönau, Rebschulgasse 4/26
