Versteigerung - Einfamilienhaus - Rohbau
5 E 27/23s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
29.09.2025
am 22.12.2025 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 3, 1.Stock
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
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Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Findet die Versteigerung statt? Es kommt immer wieder vor, dass sich die Parteien sprichwörtlich in letzter Sekunde einigen und die Versteigerung entfällt. Sobald das Gericht von einer solchen Einigung erfährt, wird der Entfall der Versteigerungstagsatzung durch Edikt bekanntgemacht. Es wird daher empfohlen, möglichst kurz vor dem Termin in der Ediktsdatei Einsicht zu nehmen und sich zu vergewissern, dass der Termin noch aufrecht ist.
04020 Mitterberg
1050
528/5
3
Hochstraße 45
2500 Baden bei Wien
Einfamilienhaus
Das villenartige Einfamilienhaus wurde aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 2015 errichtet und ist bis dato nicht fertiggestellt, das Gebäude ist im Rohbauzustand vorhanden. Das vorhandene Gebäude ist gemäß Einreichplan als Haus 2 bezeichnet, das Haus 1 gemäß Einreichplan wurde nicht errichtet. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem Dachgeschoss (Raumaufteilung siehe Planbeilagen - Beilage 2). Auf der Terrasse im Dachgeschoss befindet sich ein Swimmingpool, im Kellergeschoss ist eine offene Garage mit zwei PKW-Stellplätzen vorhanden.
Das Gebäude ist in Massivbauweise (Ziegelbauweise mit Stahlbetonelementen) errichtet, das Dach ist als Pultdach mit Blecheindeckung ausgebildet. An der Nordseite ist das Gebäude mit einer Vollwärmeschutzfassade versehen.
Das Einfamilienhaus wird durch Kunststoff/Alufenster belichtet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung des Gebäudes soll durch eine Gas- oder Pellets-Zentralheizung erfolgen, die raumseitige Wärmeabgabe durch eine Fußbodenheizung (Baubeschreibung siehe Beilage 5). Das Gebäude ist mit einem Aufzug ausgestattet, der das Kellergeschoss mit den Obergeschossen verbindet.
Der Garten ist ungepflegt mit Bauschutt und Gerümpel vorhanden und mit Gestrüpp bewachsen. Die westseitig des Gebäudes vorhandene Abgrabung wurde mit Spritzbeton oberflächengesichert.
Das Gebäude befindet sich in unfertigem Bauzustand, die Fußböden sind mit Estrich ohne Oberflächenbelag vorhanden, die Wandoberflächen sind teilweise malermäßig fertiggestellt, die Fliesenbeläge, die Sanitäreinrichtungen und Sanitärausstattungen fehlen zur Gänze. Geländer und Absturzsicherungen sind nicht vorhanden. Der Aufzug ist im Aufzugsschacht vormontiert und mit einer Aufzugskabine ausgestattet, die Verkleidungen und Mauerwerksanschlüsse fehlen, eine Inbetriebnahme des Aufzugs ist nicht erfolgt. Die Fassaden sind mit Ausnahme der hangseitigen Fassade nicht hergestellt, die Stahlunterkonstruktionen für die Freiflächen (Balkone und Terrassen) sind hergestellt. Das Schwimmbecken im Dachgeschoss ist mit einer Schwimmbadfolie ausgeführt, technische Einrichtungen sowie Geländer und Absturzsicherungen sind keine vorhanden. Im Kellergeschoss ist im Eingangsbereich ein Feuchteschaden am aufgehenden Mauerwerk sichtbar.
Im Freibereich ist eine Stiegenkonstruktion im Stahlbetonrohbau vorhanden (sollte die beiden Häuser verbinden), Absturzsicherungen sind keine vorhanden. Nordseitig sind keine entsprechenden Hangsicherungen vorhanden (siehe dazu Schreiben der Stadtgemeinde Baden vom 13.12.2023 - Beilage 6 sowie Urteil des Landesgericht Wiener Neustadt 27 Cg 59/19t vom 31.05.2023 - siehe Beilage 7 und Beschluss des Bezirksgericht Baden 5 E 42/23x vom 28.11.2023 - siehe Beilage 8).
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
1.580 m²
247,00 m²
1.280.000,00 EUR
kein Zubehör
128.000,00 EUR
960.000,00 EUR
Nutzfläche EG: rund 101m²
Nutzfläche OG: rund 98m²
Nutzfläche DG: rund 48m²
Gesamtnutzfläche oberirdisch: rund 247m²
Nutzfläche KG: rund 116m²
Nutzfläche Garage: rund 57m²