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Dienststelle:

BG Purkersdorf (019)

Aktenzeichen:

5 E 15/23i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

03.06.2025

Versteigerungstermin:

am 27.08.2025 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Purkersdorf, 1 Stock, Zimmer 5

Besichtigungszeit:

26. August 2025; 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Grundbuch:

01901 Au am Kraking

EZ:

39

BLNr:

4

Liegenschaftsadresse:

In der Bonna 3e

PLZ/Ort:

3443  Pressbaum


Kategorie(n):

Einfamilienhaus, gemischt genutztes Haus, land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

ALLGEMEINE HINWEISE ZU GUTACHTEN UND ERGÄNZUNGSGUTACHTEN
Mit Beschluss des Bezirksgerichts Purkersdorf wurde mir im Exekutionsverfahren 5 E 15/23i die Bewertung der Liegenschaft aufgetragen. Die Verkehrswertermittlung ist im Gutachten vom 27.5.2024 per Stichtag 12.4.2024 erfolgt. Durch Beschluss des Gerichts vom 31.10.2024 wurde mir in diesem Exekutionsverfahren aufgetragen, die zu versteigernde Liegenschaft, nämlich 1/1 Anteile B-LNR 4 an der Liegenschaft EZ 39 GB 01901, unter Berücksichtigung der Hangbewegungen am Grundstück und der daraus resultierenden Folgen neu zu bewerten.
Da für die Neubewertung die Folgen der Hangbewegungen zu berücksichtigen gewesen sind, wurde nach meiner Einschätzung die Beiziehung eines Sachverständigen für Geotechnik und Tiefbau erforderlich, um die baulichen Maßnahmen und deren Kosten zu eruieren. Herr DI Gerhard Bahr (gerichtlich beeideter Sachverständiger für die Fachgebiete Tiefbau und Grundbau und Geomechanik) wurde dafür als Subgutachter beigezogen. In den Gutachten von Herrn DI Bahr sind die nötigen Sicherungsmaßnahmen nach der Hangrutschung und die dadurch zukünftig voraussichtlich anfallenden Kosten enthalten.
KURZBESCHREIBUNG DER LIEGENSCHAFT
Die zu bewertende Liegenschaft EZ 39 KG 01901 befindet sich in Pressbaum, in Niederösterreich, im Osten des Bundesgebiets von Österreich. Die Liegenschaft besteht aus mehreren Grundstücken, die laut Flächenwidmungsplan teils als Bauland und teils als Grünland mit landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung gewidmet sind.
Auf den Grundstücken der EZ 39 sind
• ein Verwaltungs- und Wohngebäude,
• ein Pferdestall,
• eine Garage
• samt Außenanlagen wie insbesondere einer Zufahrtsstraße sowie einer Gabionenwand
errichtet worden.
Baudaten
Errichtung der Bauwerke
Baubewilligung zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes einschließlich Stallung, eines Wohngebäudes und einer Garage: Bescheid vom 25.8.2003, Zahl 153-2765/2003
Baubeginn: Baubeginnsmeldung vom 15.9.2004
Fertigstellung: Teilfertigstellungsanzeige – Gebäude Erd- und Obergeschoss auf Gst. 43/8 (Hofstelle)
Nachträgliches ergänzendes Bewilligungsverfahren
Baubewilligung: Bescheid vom 2.9.2015, Zahl BAU-59/2014
Benützungsbewilligung: Fertigstellungsanzeige vom 24.9.2015 – Bauvollendung mit 29.8.2014 angegeben.

Grundstücksgröße:

48.984 m²


Schätzwert:

2.800.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

ANMERKUNG ZUM SCHÄTZWERT UND ZUM STICHTAG:
Die Wertermittlung versteht sich unter den Prämissen
• der Kontaminationsfreiheit
• der Bestandfreiheit
• unter Berücksichtigung der Rechte A2-LNR 20, A2-LNR 21 und A2-LNR 24 sowie
• unter Berücksichtigung der Lasten C-LNR 5, C-LNR 6 und C-LNR 7 ansonsten lastenfrei
• per Stichtag des Bodengutachtens des SV DI Bahr somit per 7.4.2025
• basierend auf der Wertermittlung laut meinem Gutachten vom 27.5.2024
Die Bewertung erfolgt weiters unter der Annahme, dass das im Bauakt der Gemeinde Pressbaum zu AZ BAU-59/2014 aufliegende oder ein anderes diesem gleichzuhaltenden Betriebskonzept zur Führung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs durch redliche Bewirtschaftung umgesetzt wird.
Weiters versteht sich die Neubewertung unter Berücksichtigung der durch die Unwetterereignisse im September 2024 entstandenen Hangrutschungen und der auf dem Gutachten des SV DI Bahr beruhenden Erkenntnisse zu voraussichtlichen Sanierungskosten. Siehe dazu die Ausführungen, Anmerkungen und Erläuterungen des SV DI Bahr in seinen beiden Gutachten.
Der Stichtag des zugrundeliegenden Bewertungsgutachtens ist der 12.4.2024 (Befundaufnahme für die Bewertung laut Gutachten vom 27.5.2024), der Stichtag der Neubewertung ist der 7.4.2025 (Datum der Gutachten von SV DI Bahr). Die Neubewertung erfolgt auf Basis der zugrundeliegenden Verkehrswertermittlung gemäß Gutachten vom 27.5.2024 unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Gutachten des SV DI Bahr. Die Bauwerksbeschreibung und die Beschreibung der Liegenschaftsmerkmale beziehen sich auf die ursprüngliche Befundaufnahme am 12.4.2024 und werden diese der gegenständlichen Neubewertung zugrunde gelegt. Eine komplette neue Befundaufnahme der Liegenschaft hat auftragsgemäß nicht stattgefunden.
ZUBEHÖR:
Zum Bewertungsstichtag des zugrundeliegenden ersten Gutachtens war das Wohngebäude mit Sanitäreinrichtungsgegenständen in den Bädern und zwei Einbauküchen ausgestattet. Siehe die diesbezügliche Fotodokumentation im Anhang des Gutachtens.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

280.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

2.800.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen.
Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Das vorliegende Verkehrswertgutachten ist nicht für steuerliche Zwecke zu verwenden, sondern ist nur für den gegenständlichen Auftrag vorgesehen. Ich empfehle jedem potenziellem Erwerber, über die steuerlichen Aspekte eines Immobilienerwerbes fachlichen Rat einzuholen, da die diesbezüglichen Auswirkungen von der individuellen Steuersituation des Erwerbers abhängen. Ebenfalls empfohlen wird die Auseinandersetzung mit dem gegebenen Erfordernis der Führung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes.
Vor einem eventuellen Erwerb wird jedem Interessenten geraten, von der allenfalls durch das Gericht gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.


Lageplan:

Lageplan (42 KB)

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Foto (118 KB)

Ausdruck vom: 10.08.2025 08:17:49 MESZ