Entfall des Termins - 4-Zimmer-Wohnung
25 E 730/24k
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
28.10.2024
Die Besichtigung am 13.11.2024, 09.00 Uhr findet ebenfalls NICHT statt!
Die obbezeichneten Liegenschaften, nämlich Partie A (Wohnung Top-Nr. W B09) und Partie B (Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage TG13) werden ausschließlich gemeinsam und zwar zum erhöhten geringsten Gebot von
EUR 358.875,00 ausgeboten (§ 146 Abs 1 Z 3EO).
am 20.11.2024 um 08:30 Uhr
Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12,Verhandlungssaal 28/II. Stock
92005 Lustenau
8886
7611/2 Baufläche (Gebäude), Gärten, Sonstige (Straßenverkehrsanlagen), Am Moosbach 3, 5
62, 63 200/5686 Anteile
Am Moosbach 3 + 5
6890 Lustenau
Wohnungseigentumsobjekt
Am Moosbach 3, 5, und zwar die
A)
200/5686 Anteile BLNr. 62/63 (gemeinsames Wohnungseigentum zu je 100/5686 Anteilen an
Wohnung W B 09 samt Kellerraum zu Top B 09) der verpflichteten
Parteien (im 2. Obergeschoss des Hauses B
(Am Moosbach 5) der aus zwei nach Süden ausgerichteten Baukörpern (Haus A und Haus B) bestehenden Wohnanlage Am Moosbach 3 und 5 gelegene Vier-
Zimmer-Wohnung Top Nr. B09 mit insgesamt ca. 95,14 m2 Nutzfläche, einem Balkon mit ca 17,47 m² und
einem Kellerraum mit ca 7,22 m²)
4.000 m²
95,14 m²
478.500,00 EUR
Zu den Liegenschaftsanteilen Partie A (Wohnung B09) gehören als Zubehör:
Bad: 3tlg Spiegelschrank mit Unterschrank und Hochschrank, eingebauter Radio
Kochen/Essen/Wohnen:
einzeilige Küchenzeile mit Oberschränken, zusätzlich mit Raumteiler,
Elektrogeräten
(Backofen, Mikrowellenheizer, Geschirrspüler, Cerankochfeld mit
Dunstabzug)
Balkon:
Markise
8.000,00 EUR
47.850,00 EUR
358.875,00 EUR
Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere
Kellerabteile, Terrassen, außenliegende Abstellräume und
Gartenflächen, im Grundbuch nicht eingetragen sind. Ist eine Fläche
oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten
Wohnungseigentumsobjekt noch als eigenes
Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch
eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft (vgl
OGH vom 02.08.2012 in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene
Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- die unter CLNr. 1a (TZI 2161/2016) einverleibte Benützungsregelung
gemäß § 17 WEG 2002 gemäß Pkt VI. A) Kauf- und
Wohnungseigentumsvertrag 2016-03-21 - allfällige wirksam begründete
Bestandverhältnisse
sind zu übernehmen
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen
Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen.
Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug,
Auszug
aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen,
vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine
qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte
Vollmacht) mitzubringen.
Das Vadium ist gemäß § 1 79 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer
(inländischen) Sparurkunde zu erlegen (KEIN BARGELD!) und beträgt
EUR 47.850,00
Alle Edikte zum Fall:
6890 Lustenau, Am Moosbach 3 + 5
6890 Lustenau, Am Moosbach 3 + 5
Bekannt gemacht am 28.10.2024
Entfall des Termins
Entfall des Termins am 20.11.2024 um 08:30 Uhr.
"Sonstiges" von Die obbezeichneten Liegenschaften, nämlich Partie A (Wohnung Top-Nr. W B09) und Partie B (Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage TG13) werden ausschließlich gemeinsam und zwar zum erhöhten geringsten Gebot von, EUR 358.875,00 ausgeboten (§ 146 Abs 1 Z 3EO). auf Die Besichtigung am 13.11.2024, 09.00 Uhr findet ebenfalls NICHT statt!, Die obbezeichneten Liegenschaften, nämlich Partie A (Wohnung Top-Nr. W B09) und Partie B (Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage TG13) werden ausschließlich gemeinsam und zwar zum erhöhten geringsten Gebot von, EUR 358.875,00 ausgeboten (§ 146 Abs 1 Z 3EO). geändert.