Versteigerung - Hofhaus Top 9 und Top 10
74 E 130/24g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
28.07.2025
am 22.10.2025 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht Innere Stadt Wien, Marxergasse 1A, 1030 Wien, 7. OG, Saal 707
01 51528 - 308986
21.10.2025, 15:30 Uhr
1030 Wien, Schützengasse 11
Bezirksgericht Innere Stadt Wien, Marxergasse 1A, 1030 Wien
Mo, Mi-Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Di 08:00 - 13:00 Uhr
Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters/der Bieterin sind ein gültiger Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Personalausweis geeignet (nicht: Führerschein, Berufsausweise etc.).
Bietinteressenten können sich schon vorab das für die Versteigerung erforderliche Formular von der Homepage des Bezirksgericht Innere Stadt Wien ausdrucken und ausgefüllt mitbringen:
https://www.justiz.gv.at/bg-innere-stadt-wien/bezirksgericht-innere-stadt-wien/info-zu-zwangsversteigerungen-von-liegenschaften.8f1.de.html
01006 Landstraße
1579
852/1, 852/2
26
Schützengasse 11
1030 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Hofhaus Top 9 – Magazin:
Das ggst. Magazin befindet sich im östlichen Hofgebäude, ist vom Innenhof aus begehbar und im Souterrain situiert. Das Objekt besteht aus einem Vorraum, einem Kabinett, einem als Magazin gewidmeten Raum (mit Küchenzeile) und einem Bad mit WC. Die Räume sind vom Vorraum aus zentral begehbar. Die Böden im Kabinett und im Magazin sind mit Laminat, im Vorraum und im Bad mit Fliesen ausgelegt. Die Wände sind gemalt, der Arbeitsbereich der Küchenzeile und die Wände des Badezimmers (bis Deckenhöhe) sind gefliest. Das Vorzimmer kann über die Eingangstür (ins Freie) entlüftet werden. Das Bad mit WC ist ohne Fenster im Inneren angeordnet. Im Bereich oberhalb der Küchenzeile sowie im Badezimmer sind mechanische Entlüftungen installiert. Die beiden Räume (Kabinett und Magazin) verfügen über zum Innenhof ausgerichtete Fenster. Die Fensterunterkante befindet sich annähernd auf Niveauhöhe des Innenhofes. Die Einheit, Top 9, befindet sich in einem durchschnittlichen Zustand. Im Kabinett fehlen
Sockelleisten und vereinzelt Steckdosenabdeckungen und Lichtschalter. Die Stromsicherung im Eingangsbereich (außenliegend) sind freigelegt und nicht ordnungsgemäß vor Witterung geschützt. Darüber hinaus sind Abnutzungserscheinungen in geringem Ausmaß (kleines Loch in der Wand im Magazin, Verschmutzung im Bereich der Fensterbänke) sowie stellenweise aufsteigende Grundfeuchte im Sockelbereich zwischen Fußboden und Wand ersichtlich.
Hofhaus Top 10 – Wohnung:
Die ggst. Wohnung befindet sich im Erdgeschoß des östlichen Hofgebäude und ist vom Innenhof aus über eine Metallstiege begehbar. Die Einheit besteht aus einem thermisch vom Hofgebäude getrennten Windfang, einem Vorraum, einem Kabinett, einer als Durchgangszimmer ausgeführten Küche, einem Zimmer und einem Bad mit WC. Die Räume sind (bis auf das Zimmer) vom Vorraum aus zentral begehbar. Der Boden des Windfanges ist gefliest, die Wände bestehen aus Kunststoffstegplatten und
sind nicht isoliert. Die Böden im Kabinett und im Zimmer sind mit Parkett, jene im Vorraum, der Küche und im Bad mit Fliesen ausgelegt. Die Wände sind gemalt, zwei Wände der Küche (Arbeitsbereich der Küche) sowie die Wände des Badezimmers gefliest.
Die beiden Räume (Kabinett und Zimmer) verfügen über zum Innenhof ausgerichtete Fenster. Das Vorzimmer kann über die Eingangstür, das Bad mit WC über ein Fenster ins Freie entlüftet werden. Insgesamt befindet sich die Einheit in einem durchschnittlichen Zustand. Im (Wohn-)Zimmer ist eine Stromauslassabdeckung locker, im Vorzimmer hängt ein Stromkabel, inkl.
Verrohrung aus der Wand. Im Türschwellenbereich zum Badezimmer fehlt der Bodenbelag bzw. die Übergangsleiste, im Badezimmer weisen die Wandfliesen bis zur Decke Farbrückstände auf.
598 m²
87,00 m²
227.000,00 EUR
Gem. Nutzwertgutachten vom 16.08.2005 sowie vom 20.06.2010 soll diesen Objekten (dem Objekt) eine Gartenfläche sowie der Einlagerungsraum 9 zugeordnet werden. Wie bereits mehrmals ausgeführt, ist Wohnungseigentum zum Stichtag noch nicht begründet. Inwiefern im Zuge der Parifizierung die ggst. Objekte zukünftig auch tatsächlich zugeordnet werden können, kann zurzeit jedoch nicht bestätigt werden.
nicht festgestellt
22.700,00 EUR
113.500,00 EUR