Änderung bei Gerichtssprengeln
Zum 1. März 2023 kommt es im Bundesland Salzburg auf Grund von Zusammenlegungen von Bezirksgerichten zu Änderungen der Gerichtssprengeln.
Die in der Insolvenzdatei veröffentlichten Fälle werden vom neu zuständigen (aufnehmenden) Gericht unter der Zahl des aufgelassenen Gerichts weiter geführt. Ein diesbezüglicher Hinweis findet sich als Bekanntmachung im von der Zuständigkeitsänderung betroffenen Insolvenzfall.
Erweiterung und Anpassung der Ediktsdatei infolge GREx und RIRL
Im Zusammenhang mit der Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) und der Restrukturierungs- und Insolvenzrechtrichtlinie (RIRL) wurden die Ediktsdatei und die Listen am 1. Juli 2021 und am 17. Juli 2021 um folgende Anwendungen erweitert:
- Europäisches Restrukturierungsverfahren
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann nunmehr auf Antrag des Schuldners bei europäischem Konnex ein Restrukturierungsverfahren eingeleitet werden, in dem ein Restrukturierungsplan eingebracht werden kann.
- Liste der Restrukturierungsbeauftragten
Unter gewissen Umständen kann dem Schuldner in einem Restrukturierungsverfahren vom Gericht ein Restrukturierungsbeauftragter beigestellt werden. Diese sind in dieser Liste eingetragen.
- Offenkundige Zahlungsunfähigkeit
Stellt sich in einem Exekutionsverfahren heraus, dass die verpflichtete Partei offenkundig zahlungsunfähig ist, so hat das Vollstreckungsorgan oder der Verwalter nach diesem Vollzug mit der Vollziehung der ihm aufgetragenen Exekutionshandlungen innezuhalten und das Exekutionsgericht dies öffentlich bekannt zu machen.
- Freihändiger Verkauf von Gegenständen durch den Verwalter gem § 268/2 EO
Sofern ein Verwalter in Exekutionssachen beabsichtigt Gegenstände nicht zu versteigern, sondern freihändig zu verkaufen, so hat er dies in einem entsprechenden Edikt öffentlich bekannt zu machen.
- Pfandweise Beschreibung von Superädifikaten
Wenn Bauwerke, die auf fremdem Grund aufgeführt worden sind, pfandrechtlich belastet werden, so erfolgt dies in der Regel durch pfandweise Beschreibung mittels Pfändungsprotokoll. Dies ist nunmehr öffentlich bekannt zu machen.
Ebenso war es notwendig bereits bestehende Anwendungen anzupassen:
So wurde die
Zwangsverwalterliste erweitert und umfasst nunmehr sowohl
Verwalter in Exekutionssachen als auch Zwangsverwalter. Die Listenbezeichnung wurde geändert in
Liste der Verwalter in Exekutionssachen.
In der Anwendung
Gerichtliche Versteigerungen von beweglichen Sachen ist neben der Erfassung durch die Gerichte, nunmehr auch eine Erfassung durch Verwalter in Exekutionssachen möglich.
Ebenso wurde dahingehend auch die Anwendung
Gerichtliche Zwangsverwaltungen erweitert.
Weiters wurde die Insolvenzdatei um die
Gesamtvollstreckung erweitert.
Das Gesamtvollstreckungsverfahren ist ein Schuldenregulierungsverfahren, das auf Antrag eines Gläubigers eröffnet wurde (§ 184a Abs. 1 IO).
Insolvenzdatei - Anpassung der erweiterten Suche um das Datum der Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung
Ab sofort wurde die erweiterte Suche bei der Datumsart „Eröffnung“ um das Datum der Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung erweitert und lautet nunmehr „Eröffnung/Wirksamkeit“.
Die Suche wurde rückwirkend angepasst, durch die Änderung vom 16. April 2018 werden aber für diesen Tag keine Fälle gefunden; Eröffnungen von Freitag, dem 13. April 2018 wurden noch mit diesem Eröffnungs-Datum veröffentlicht, die Wirkung der am Montag, dem 16. April 2018 veröffentlichten Eröffnungen, traten erst mit Dienstag, dem 17. April 2018 ein.
Insolvenzdatei – Datum der Wirksamkeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Gemäß Art. 24 Abs. 2 lit. a) iVm Art. 2 Nr. 8 EuInsVO hat das Insolvenzregister das Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu enthalten, wobei dabei auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung abzustellen ist. Nach § 2 IO treten die Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beginn des Tages ein, welcher der öffentlichen Bekanntmachung des Inhalts des Insolvenzedikts folgt. In der Insolvenzdatei wird daher neben dem bestehenden Feld „Bekannt gemacht am: […]“ im Sinne des Art. 24 Abs. 2 lit. a) iVm Art. 2 Nr. 8 EuInsVO das Feld „Beginn der Wirkungen der Eröffnung“ eingefügt.“
Neuer Verarbeitungszyklus in der Insolvenzdatei
Ab 21. Jänner 2018 werden die Insolvenzedikte statt wie bis dahin Montags bis Freitags TÄGLICH veröffentlicht.
Änderung bei Gerichtssprengeln
Zum 1. Jänner 2018 kommt es im Bundesland Burgenland auf Grund von Zusammenlegungen von Bezirksgerichten zu Änderungen der Gerichtssprengel.
Die in der Insolvenzdatei veröffentlichten Fälle werden vom neu zuständigen (aufnehmenden) Gericht unter der Zahl des aufgelassenen Gerichts weiter geführt. Ein diesbezüglicher Hinweis findet sich als Bekanntmachung im von der Zuständigkeitsänderung betroffenen Insolvenzfall.
Insolvenzdatei
Mit Umsetzung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2017 gibt es unter der Gattung "SEU" das Verfahren über die Zusicherung im ausländischen Hauptinsolvenzverfahren zur Vermeidung eines inländischen Sekundärinsolvenzverfahrens. Die Abstimmungstagsatzung über die in einem anderen Mitgliedstaat abgegebene Zusicherung sowie die (Nicht-)Annahme und (Nicht-)Bestätigung einer Zusicherung werden künftig ebenso bekannt gemacht wie der Verteilungsentwurf betreffend die Verteilung des Erlöses der von der Zusicherung umfassten Vermögenswerte im inländischen Hauptinsolvenzverfahren. Schließlich sieht das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 die Bekanntmachung der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens über eine aufgelöste juristische Person wegen Vermögenslosigkeit und die Bekanntmachung der Bestellung eines einstweiligen Verwalters vor.
Änderung bei Gerichtssprengeln
Zum 1. Juli 2017 kommt es in den Bundesländern Salzburg und Vorarlberg auf Grund von Zusammenlegungen von Bezirksgerichten zu Änderungen der Gerichtssprengel.
Die in der Insolvenzdatei veröffentlichten Fälle werden vom neu zuständigen (aufnehmenden) Gericht unter der Zahl des aufgelassenen Gerichts weiter geführt. Ein diesbezüglicher Hinweis findet sich als Bekanntmachung im von der Zuständigkeitsänderung betroffenen Insolvenzfall.
Betriebsstörung Insolvenzdatei 5. bis 9. November 2015
Am 10. November 2015 wurden die Insolvenzedikte vom
Donnerstag, dem 5. November 2015
Freitag, dem 6. November 2015
Montag, dem 9. November 2015
veröffentlicht.
Verarbeitungsfehler in der Insolvenzdatei
Infolge eines Verarbeitungsfehlers wurden Insolvenzedikte am 20.5.2015 ohne den wesentlichen Inhalt veröffentlicht.
Die Insolvenzedikte wurden nunmehr vollständig am 21.5.2015 veröffentlicht.
Insolvenzdatei – möglicherweise fehlerhaftes Suchergebnis bei Datumssuchen
Aufgrund eines Software Fehlers bei einem Programm eines Drittherstellers kann es in der Zeit von April 2014 bis 15. April 2015 bei Suchen nach einer bestimmten Datumsart zu unvollständigen Ergebnissen gekommen sein.
Betroffen waren ausschließlich Suchen, die konkret nach einem bestimmten Datum, nämlich den 26., 27., 28., 29., 30. und 31.3. bzw. 26., 27., 28., 29., 30. und 31.10. gesucht haben (z.B.: Schuldner mit Geburtsdatum 26.3.1960 oder Tagsatzung am 29.10.2015).
Die Suchen der einfachen Suche und Suchen nach dem Bekanntmachungsdatum waren nicht betroffen.
Der im Zusammenhang mit der Sommerzeitumstellung entstandene Fehler wurde zwischenzeitlich gefixt.
Wir bedauern diesen nicht in unserem Bereich gelegenen Fehler.
Insolvenzdatei
Die mit 1.9.2012 bei der erweiterten Suche eingeführte Suchmöglichkeit nach dem Vornamen des Schuldners wurde aufgrund mangelnder Akzeptanz verbunden mit missverständlicher Verwendungsweise in der Praxis wieder zurückgenommen.
Insolvente, im Firmenbuch eingetragene Firmen, die einen vermeintlichen Vornamen im Firmenwortlaut enthielten, wurden bei der Suche nach dem Vornamen nicht gefunden, da es sich dabei um keinen echten Vornamen, sondern um eine juristische Person handelt (Beispiel Suche nach Schuldner:=Mustermann und Vorname:=Max findet zwar die Privatperson Max Mustermann, aber nicht die Firma Max Mustermann GmbH).
Zyklus für Veröffentlichungen aus dem Firmenbuch
Die Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte werden während einer Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) gesammelt und am Dienstag der jeweils darauf folgenden Woche in der Ediktsdatei veröffentlicht. (Die am hierdurch „ausgelassenen“ Montag angefallenen Daten werden in der darauf folgenden Woche veröffentlicht.)
Änderung bei Gerichtssprengeln
Zum 1. Juli 2014 kommt es im Bundesland Steiermark auf Grund von Zusammenlegungen von Bezirksgerichten zu Änderungen der Gerichtssprengel.
Die in der Insolvenzdatei veröffentlichten Fälle werden vom neu zuständigen (aufnehmenden) Gericht unter der Zahl des aufgelassenen Gerichts weiter geführt. Ein diesbezüglicher Hinweis findet sich als Bekanntmachung im von der Zuständigkeitsänderung betroffenen Insolvenzfall.
Änderung bei Gerichtssprengeln
Zum 1. Jänner 2014 kommt es in den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich auf Grund von Zusammenlegungen von Bezirksgerichten zu Änderungen der Gerichtssprengel.
Die in der Insolvenzdatei veröffentlichten Fälle werden vom neu zuständigen (aufnehmenden) Gericht unter der Zahl des aufgelassenen Gerichts weiter geführt. Ein diesbezüglicher Hinweis findet sich als Bekanntmachung im von der Zuständigkeitsänderung betroffenen Insolvenzfall.
Änderung bei Gerichtssprengeln
Zum 1. Juli 2013 kommt es in den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark auf Grund von Zusammenlegungen von Bezirksgerichten zu Änderungen der Gerichtssprengel.
Die in der Insolvenzdatei veröffentlichten Fälle werden vom neu zuständigen (aufnehmenden) Gericht unter der Zahl des aufgelassenen Gerichts weiter geführt. Ein diesbezüglicher Hinweis findet sich als Bekanntmachung im von der Zuständigkeitsänderung betroffenen Insolvenzfall.
Entscheidungen des Kartellgerichts
Ab 1.3.2013 werden in der Ediktsdatei höchstgerichtliche Entscheidungen in Kartellverfahren (Zusammenschlüsse, Kartelle, Missbrauch marktbeherrschender Stellung) veröffentlicht. Diese sind unter „Entscheidungen des Kartellgerichts“ zu finden.
Änderung bei Gerichtssprengeln
Zum 1. Jänner 2013 kommt es in den Bundesländern Nieder- und Oberösterreich auf Grund von Zusammenlegungen von Bezirksgerichten und Zuständigkeitsänderungen innerhalb bestehender Bezirksgerichte zu Änderungen der Gerichtssprengel.
Die in der Insolvenzdatei veröffentlichten Fälle werden vom neu zuständigen (aufnehmenden) Gericht unter der Zahl des aufgelassenen Gerichts weiter geführt. Ein diesbezüglicher Hinweis findet sich als Bekanntmachung im von der Zuständigkeitsänderung betroffenen Insolvenzfall.
Neue Anwendung "Bekanntmachungen im Strafverfahren"
Die Ediktsdatei bietet ab 01.09.2012 die Möglichkeit, nach beschlagnahmten bzw. sichergestellten Gegenständen zu suchen, deren Eigentümer fraglich ist (§§ 375 ff. StPO) oder die aufgrund drohender Wertminderung einer vorzeitigen Verwertung zugeführt werden sollen (§ 115e StPO). Eigentümer können so von einer Verwertung Kenntnis erlangen, um ihre Ansprüche auf den Gegenstand bzw. den Verwertungserlös zu verfolgen.
Die bisherige Anwendung "Bekanntmachungen der Strafgerichte" wird durch diese neue, umfassendere Ediktsdatei-Anwendung abgelöst.
Einstellungen des Ermittlungsverfahrens
Ab 1.9.2011 ist es Oberstaatsanwaltschaften möglich, Begründungen und Details zu eingestellten Ermittlungsverfahren (§ 35a StAG) in der neuen Ediktsdatei-Anwendung "Einstellungen des Ermittlungsverfahrens" zu veröffentlichen.
Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne
Ab Juli 2011 können in der Ediktsdatei Entwürfe von Verschmelzungsverträgen und Spaltungsplänen veröffentlicht werden. Solcherart erfasste Umgründungsvorhaben können über die Anwendung "Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne" nach Firmenbuchnummer oder sonstigen Suchbegriffen gefunden und die zur Verfügung gestellten Entwürfe in vollem Umfang abgerufen werden.
Ediktalzustellungen an juristische Personen
Mit dem am 1.7.2011 in Kraft tretenden § 92 ZPO wurde die Zustellung verfahrenseinleitender Schriftstücke an im Firmenbuch eingetragene juristische Personen neu geregelt. Erstinstanzliche Gerichte mit Zivilzuständigkeit haben nun die Möglichkeit, in der neuen Ediktsdatei-Anwendung "Ediktalzustellungen an juristische Personen" bezughabende Schriftstücke und deren Empfänger zu bezeichnen und die Details durch Edikt zu veröffentlichen.
Edikte nach dem Verwahrungs- und Einziehungsgesetz
Mit dem am 01.05.2011 in Kraft tretenden Verwahrungs- und Einziehungsgesetz werden gerichtlicher Erlag, Einziehung und Ausfolgung von Gegenständen neu geregelt. Verwahrschaftsgerichte haben ab 01.05.2011 die entsprechenden Daten in der neuen Ediktsdatei-Anwendung "Edikte nach dem Verwahrungs- und Einziehungsgesetz" zu erfassen und Annahmebeschluss, Kuratorbestellung und Ankündigung der Einziehung gemäß dem Verwahrungs- und Einziehungsgesetz in der Ediktsdatei zu publizieren.
Eigentümer, Rechtszuständige und sonstige potentiell in ihren Rechten beeinträchtigte Personen können ab 01.05.2011 durch Abfragen in der Ediktsdatei Kenntnis von einer allfälligen Hinterlegung, Kuratorbestellung oder bevorstehenden Einziehung erlangen und erhalten so die Möglichkeit, ihre Rechte an den betreffenden Gegenständen fristkonform zu wahren.
Funktionseinschränkung bei der Volltextsuche
Es wird darauf hingewiesen, dass Volltextsuchen nach weniger als 3 Zeichen zu einem unvollständigen Ergebnis führen können!
Bei Abfragen mit weniger als drei Zeichen (zum Beispiel: '*a' , 'a*b' , 'ab ', '*a*' oder '**a') besteht die Möglichkeit, dass die Ergebnisliste nicht vollständig ist.
Abfragen mit zumindest 3 alphanumerischen Zeichen ('abc') oder 2 alphanumerischen Zeichen und einer Wildcard ('ab*') führen zu korrekten Ergebnissen.
Wir sind bemüht, eine Behebung dieser Funktionseinschränkung vom Softwarehersteller zu erwirken.
Neue Anwendung "Patientenanwälte gemäß § 13 Unterbringungsgesetz"
Ab 6.7.2010 werden in der Ediktsdatei die Namen jener Patientenanwälte veröffentlicht, die (für den zuständigen Verein) die Rechte von Untergebrachten in psychiatrischen Einrichtungen wahrnehmen. Die neue Anwendung ermöglicht eine Suche nach Krankenanstalten und Patientenanwälten und zeigt auch Kontaktdaten an.
Insolvenzdatei
Mit Umsetzung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 (
BGBl. I Nr. 29/2010) gibt es ab 1.7.2010 unter der Gattung "S" das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung sowie das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Hier wurden die neuen Rollen Sanierungsverwalter sowie Sanierungsverwalter Stellvertreter eingeführt. Eine Sanierung durch Zwangsausgleich ist weiterhin möglich, jedoch erfolgte eine Umbenennung in Sanierungsplan.
Das Ausgleichsverfahren (Gattung "SA") wird mit 1.7.2010 aufgehoben.
Betriebsstörung vom 27.4.2010
Aufgrund einer Betriebsstörung kam es am 27.4.2010 zu einer verspäteten Veröffentlichung der Edikte in der Insolvenzdatei erst am 28.4.2010 gegen 4:30 Uhr. Aus rechtlichen Gründen (
§2 Konkursordnung,
§7 Ausgleichsordnung) musste daher bei den
Erstveröffentlichungen vom 27.4.2010 das Bekanntmachungsdatum auf den
28.4.2010 korrigiert werden.
Wir bedauern diese Maßnahme und ersuchen um Kenntnisnahme.
Ihr Edikte Team
Insolvenzdatei
Als Vorbereitung auf das IRÄG 2010 wurde die Insolvenzdatei zur besseren Usability in mehreren Punkten umgestaltet: z. B. können Sie bei der erweiterten Suche nun mehrere Arten von Verfahrensarten gleichzeitig auswählen oder das Bekanntmachungsdatum auch mit Ersteinträgen bzw. Ersteinträgen und Änderungen verknüpfen.
Sie haben nun die Möglichkeit auszuwählen, ob Sie bei der Funktion ‚Alle Drucken’ jedes Edikt mit einer neuen Seite beginnen wollen oder nicht (beachten Sie den Link in der Mitte oben).
Weiters wird in der Überschrift nun, abhängig davon, ob ein Verfahren am Bezirks- oder Landesgericht geführt wird, Konkurs- oder Schuldenregulierungsverfahren angezeigt.
Da der Button ‚Eingabe löschen’ immer wieder zu Missverständnissen führte, wird er nun nicht mehr angezeigt; wenn Sie eine unausgefüllte Eingabemaske wünschen, betätigen Sie bitte noch einmal den Suche Link im linken, grauen Balken (Navigationsbereich).
Die Edikte in der Insolvenzdatei sind nun so markiert, dass Suchmaschinen, die sich an die Robots-Exclusion-Standard-Protokolle halten, diese nicht mehr in ihren Datenbestand übernehmen dürfen.
Weitere Änderungen sind entweder selbsterklärend oder entnehmen Sie bitte den Hilfe-Dokumenten.
Strafrechtliche Verwertungsverfahren
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 52/2009) wurde in den §§ 115a ff. StPO die Möglichkeit einer Verwertung von beschlagnahmten bzw. sichergestellten Vermögenswerten geschaffen. Sowohl die Ankündigung einer solchen Verwertung als auch die darauffolgende Verwertung selbst werden der Öffentlichkeit und damit potentiell in ihren Rechten beeinträchtigten Personen durch das zuständige Landesgericht mittels Edikt zur Kenntnis gebracht. Die Eigentümer bzw. Rechtszuständigen können ab 01.01.2010 durch Abfragen in der Ediktsdatei Kenntnis von der (bevorstehenden) Verwertung erlangen und erhalten dadurch die Möglichkeit, fristkonform ihre Rechte zu wahren.
Zustellungsverständigungen im Strafverfahren
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 52/2009) wurde in § 83 Abs 5 StPO die Möglichkeit für Staatsanwaltschaften und Gerichte geschaffen, Zustellungen im Rahmen eines Strafverfahrens durch Bekanntmachung in der Ediktsdatei vorzunehmen. Die Zustellung gilt durch die Bekanntmachung in der Ediktsdatei als bewirkt, gleichzeitig wird das Schriftstück an der Dienststelle hinterlegt.
Opfer und Privatbeteiligte in einem Strafverfahren können ab 1.1.2010 durch Abfragen von Bekanntmachungen in der Ediktsdatei nach Namen oder Aktenzeichen von einer sie betreffenden Zustellung Kenntnis erlangen und werden auch auf eventuelle rechtserhebliche Fristen hingewiesen.
Ab dem 1.4.2009 gibt es Informationen zum Projekt Grundbuch-neu und zum Elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsverfahren, die regelmäßig überarbeitet werden.
Freiwillige Feilbietungen der Notare
Ab dem 1.1.2009 gibt es die neue Abfrage nach Freiwilligen Feilbietungen von Liegenschaften, Baurechten und Superädifikaten. Die Freiwilligen Feilbietungen werden ab 1.1.2009 durch Notare in der Ediktsdatei veröffentlicht. Bisher erfolgte die Veröffentlichung von Edikten zu Freiwilligen Feilbietungen durch Gerichte im Nc-Verfahren.
Neue Navigationsfunktionen
Mit 13. November 2008 wurde die Navigation in diversen Anwendungen nochmals verbessert, sodass nun auch die Schaltflächen „Vor“ und „Zurück“ des Webbrowsers für die Navigation benutzt werden können.
Da die in der Insolvenzdatei sowie zahlreichen anderen Anwendungen angewandte
Ajax-basierende Technologie keine Markierung der besuchten Links unterstützt, haben uns bemüht, für Sie eine Unterstützung in dieser Richtung für Sie geschaffen. Ab sofort werden besuchten Links auch dann als „besucht“ angezeigt, wenn die Ajax-basierende Navigation (erkennbar an den „Blättern“ Links in der Seite) verwendet wird. Allerdings gilt diese Markierung nur für die Dokumente der Ergebnisliste Ihrer aktuellen Suche.
Adaptierung der Bekanntmachungen und Amtslöschungen der Firmenbuchgerichte
Am 1. Oktober 2008 wurden die Bekanntmachungen und die Amtslöschungen der Firmenbuchgerichte auf ein barrierefreies Design umgestellt und einige Abfragen der Insolvenzdatei angepasst.
Erweiterung "Zwangsverwaltungen" und "Zwangsverwalterliste"
Zwangsverwaltungen
Mit der EO-Nov 2008 wurde das Exekutionsmittel der Zwangsverwaltung von Liegenschaften vollständig überarbeitet. Die Novelle ist mit 1. 3. 2008 in Kraft getreten. Die Änderungen sind nach § 410 Abs 3 EO erst anzuwenden, wenn der Exekutionsantrag nach dem 29. 2. 2008 bei Gericht einlangt. Die entsprechenden Bekanntmachungen werden jedoch nach § 410 Abs 8 EO erst ab 1.7.2008 in die Ediktsdatei aufgenommen, dafür für alle danach eingetretenen Tatbestände unabhängig davon, wann die Zwangsverwaltung beantragt oder bewilligt wurde.
Zwangsverwalterliste
Die Auswahl des Zwangsverwalters wurde mit der EO-Nov 2008 neu und umfassend geregelt. Die EO legt nicht nur allgemeine Bestellungsvoraussetzungen in § 106 EO fest, sondern in § 107 EO auch das für die Bestellung im Einzelfall notwendige Anforderungsprofil, damit nicht nur eine für die konkrete Zwangsverwaltung geeignete Person, sondern die am besten geeignete Person zum Verwalter bestellt wird. Zur Erleichterung der Auswahl wurde eine Zwangsverwalterliste über die an der Zwangsverwaltung interessierten Personen geschaffen, die über die fachlichen Qualitäten der Eingetragenen und die Organisation ihres Büros informiert. Die Zwangsverwalterliste wird nach § 107a EO als EDV-Liste im Internet geführt. In sie können sich die Interessenten selbst online über das Internet eintragen, ihre Angaben aktuell halten und die Eintragung auch jederzeit wieder löschen.
Erweiterung "Gerichtliche Versteigerungen – Bewegliche Sachen"
Internet-Versteigerungen
Derzeit findet die Versteigerung von gepfändeten beweglichen Sachen in einem Versteigerungshaus, in gerichtlichen Auktionshallen oder an der Adresse des Verpflichteten statt. Aufgrund der Exekutionsordnungs-Novelle 2008 - EO-Nov. 2008, BGBl. I Nr. 37/2008 – kann ab
1.3.2008 eine Veräußerung auch im Rahmen einer Online-Auktion im Internet erfolgen.
Die Internetadresse samt weiterführendem Link auf die Homepage der jeweiligen Online-Auktion befindet sich im Versteigerungsedikt.
Bitte beachten Sie, dass nicht garantiert werden kann, dass die Gegenstände auch tatsächlich im Internet zur Versteigerung ausgeboten werden.
Anlässlich dieser Erweiterung wurde die Anwendung auf ein
barrierefreies Design umgestellt.
Barrierefreiheit
Die österreichische Justiz ist bemüht, die unter den Namen "Ediktsdatei", "Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste" und "Insolvenzverwalterliste" veröffentlichen Webanwendungen gemäß dem E-Government Gesetz barrierefrei im Sinne der Leitlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) zu gestalten. Begonnen wurde aufgrund des großen öffentlichen Interesses mit der Insolvenzdatei, gleichzeitig wurden auch die Ediktsdatei-Homepage sowie die Kundmachungen der Justiz barrierefrei umgestaltet. Als nächste Anwendung werden die "Gerichtlichen Versteigerungen der Liegenschaften" angepasst.
Im Laufe der nächsten Monate werden alle Anwendungen auf ein barrierefreies Design umgestellt werden.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir zu diesem Zeitpunkt noch keine vollständig barrierefreie Seite anbieten können.
Anregungen und Fragen bezüglich der barrierefreien Nutzung dieser Webseite richten Sie bitte an unseren Postkorb <
postmaster.edikte@bmf.gv.at>.
Neue Kundmachung "Anerkannte Schuldenberatungsstellen"
Ab 1.1.2008 werden Entscheidungen über die Erteilung, die Entziehung oder das Erlöschen der Bevorrechtung als anerkannte Schuldenberatungsstelle in der Ediktsdatei kundgemacht.
Neue Kundmachung "Stellenausschreibungen der Justiz"
Ab 1.1.2008 gibt es unter den Kundmachungen der Justiz einen neuen Link zu den Stellenausschreibungen der Justiz sowie den Informationen über laufende und abgeschlossene Besetzungsvorgänge.
Neue Anwendung Edikte der Grundbuchsgerichte
Ab 1.5.2007 steht in der Ediktsdatei eine neue Anwendung zur Abfrage eines Ediktes der Grundbuchsgerichte zur Verfügung.
Justizsignatur
Seit 22.12.2006 wird die Bildmarke der Justizsignatur unter Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.
Firmenbuch-Rückerfassungs-Verordnung (FBR-V)
Seit 21.12.2006 werden die E-Mail-Adressen und die Bankverbindungen der Firmenbuchgerichte unter Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.
Bietanbot
Wird in einer Versteigerung kein Bietanbot abgegeben, steht seit 1. November 2006 ein eigenes Edikt zur Veröffentlichung der Frist für die Abgabe eines schriftlichen Bietanbots nach § 352 b Z 3 EO zur Verfügung. Dieses kann über die Suche in der Ediktsdateianwendung "Gerichtliche Versteigerungen von Liegenschaften" aufgerufen werden.
Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 (VerwGesG 2006)
BGBl. I Nr. 9/2006
Mit 1. Juli 2006 ist das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 (VerwGesG 2006), BGBl. I Nr. 9/2006, in Kraft getreten. Die Schiedskommission nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz BGBl. Nr 112/1936 und die Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 werden damit durch einen Urheberrechtssenat abgelöst, der administrativ beim Oberlandesgericht Wien angesiedelt ist.
§ 35 Abs. 3 VerwGesG 2006 sieht vor, dass vom Urheberrechtssenat erlassene Satzungen in der Ediktsdatei kundgemacht werden.
Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 - GIN 2006
Zwangsausgleich/Zahlungsplan:
Der Konkurs ist mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung aufgehoben (§§ 152b, 196 Abs 1 KO).
Einen ausdrücklichen Aufhebungsbeschluss des Gerichts gibt es nicht mehr. Die jeweilige Bestimmung wird angewendet, wenn der Ausgleichsantrag/Antrag auf Abschluss eines Zahlungsplans nach dem 28.2.2006 bei Gericht einlangt.
Für das Abschöpfungsverfahren beachten Sie bitte § 200 Abs 4 KO sowie Art 11 § 7 der GIN 2006 (In-Kraft-Tretens- und Übergangsbestimmungen).
Haupt-, Partikular- oder Sekundärverfahren
Im Anwendungsbereich der EU-Insolvenzverordnung hat das Gericht in der Entscheidung über die Konkurseröffnung auszusprechen, ob es sich um ein Haupt-, Partikular- oder Sekundärverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung handelt. (§ 220a KO).
Umstellung der Urkundensammlung der Grundbuchgerichte
Seit 9.12.2005 werden jene Grundbuchgerichte, bei denen die Urkundensammlung umzustellen ist, unter Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.
Kundmachungen der Justiz
Seit 30.09.2005 werden bei Bedarf Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.
Vermögensverzeichnis
Mit der EO-Novelle 2005 (Inkrafttretedatum 1. September 2005) wird ein neues Vermögensverzeichnis (gemäß § 47 Abs 2 EO), jeweils für natürliche und juristische Personen eingeführt, diese werden unter 'Kundmachungen der Justiz' publiziert.
Gerichtliche Versteigerungen - Liegenschaften
Langgutachten in der Ediktsdatei
Aufgrund der Exekutionsordnungs-Novelle 2005 - EO-Nov. 2005, BGBl. I Nr. 68/2005 - wird zum Versteigerungsedikt neben dem Kurzgutachten nun auch das gesamte Schätzungsgutachten ("Langgutachten") veröffentlicht, wenn die Schätzung nach dem 31.8.2005 angeordnet worden ist. Dies jedoch nur dann, wenn das Langgutachten nicht von außergewöhnlichem Umfang ist.
Urkunden, Schätzungsprotokolle und dergleichen, die sich auf die zu versteigernde Liegenschaft beziehen, können aber nach wie vor beim zuständigen Exekutionsgericht eingesehen werden. Eine Ablichtung des gesamten Schätzungsgutachtens ist gegen Kostenersatz auch nach wie vor bei Gericht erhältlich.
Beschleunigte Veröffentlichung in der Ediktsdatei
Ab 1. August 2005 werden in den meisten Angelegenheiten Kundmachungen und Bekanntmachungen sofort nach Erfassung durch den jeweiligen Einschalter in der Ediktsdatei veröffentlicht. Dies bedeutet, dass es in diesen Bereichen nun auch tagsüber zu Aktualisierungen kommen kann.
Mit dieser Serviceverbesserung werden die Informationen der Öffentlichkeit noch schneller zur Verfügung gestellt, damit können insbesondere Terminänderungen oder -verlegungen sofort kundgemacht werden.
Aus technischen Gründen weiterhin periodisch veröffentlicht werden:
- Insolvenzdatei
- Ediktalzustellungen der Firmenbuchgerichte
- Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte
Alle anderen Edikte und Kundmachungen werden sofort aktualisiert!
Außerstreitverfahren
Aufgrund des neuen Außerstreitgesetzes (BGB. I Nr. 111/2003) sind folgende Edikte ab 01.01.2005 in der Ediktsdatei zu veröffentlichen und somit über diese Homepage abrufbar:
- KURATOREN und EDIKTALZUSTELLUNGEN
Bestellungen von Kuratoren und Ediktalzustellungen sind nun in allen Zivil- und Außerstreitverfahren in der Ediktsdatei zu veröffentlichen.
- KRAFTLOSERKLÄRUNGEN
Wertpapiere und Urkunden sind, bevor sie für ungültig erklärt werden, als Edikt zu veröffentlichen.
- TODESERKLÄRUNG / BEWEISFÜHRUNG DES TODES
Bevor Personen, bei denen die Vermutung besteht, dass sie nicht mehr am Leben sind, für tot erklärt werden, sind sie mittels Edikt zu suchen und aufzufordern, sich bei Gericht zu melden.
- EDIKTE IM VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN
Im Verlassenschaftsverfahren werden unbekannte Erben, oder Erben, die zwar bekannt sind, deren Aufenthalt aber unbekannt ist, per Edikt gesucht.
Weiters werden Gläubiger eines verschuldeten Nachlasses aufgefordert, ihre Forderungen bei Gericht anzumelden.
Die neuen Abfragen stehen, wie auch die
neu gestaltete Homepage, ab 30.12.2004 zur Verfügung.
Änderung bei Gerichtssprengeln
Zum 1. Jänner 2005 kommt es in den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich und Steiermark auf Grund von Zusammenlegungen von Bezirksgerichten und Zuständigkeitsänderungen innerhalb bestehender Bezirksgerichte zu Änderungen der Gerichtssprengeln.
Die in der Insolvenzdatei veröffentlichten Fälle werden vom neu zuständigen (aufnehmenden) Gericht unter der Zahl des aufgelassenen Gerichts weiter geführt. Ein diesbezüglicher Hinweis findet sich als Bekanntmachung im von der Zuständigkeitsänderung betroffenen Insolvenzfall.