In §1 Abs 3 E-GovG ist die Zielsetzung gesetzlich verankert, barrierefreien Zugang zu behördlichen Internetauftritten für behinderte Menschen bis 1.1.2008 umzusetzen, sodass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit eingehalten werden.

Insbesondere in Umsetzung dieses Zieles war es erforderlich, einige der nachstehend näher erläuterten, technischen Adaptierungen der Ediktsdatei vorzunehmen.

Um den WAI-Richtlinien für den barrierefreien Zugang zu entsprechen, wurde die bisherige Navigation durch eine neue Lösung ersetzt, welche sowohl mit, als auch ohne JavaScript benutzt werden kann.
Damit assistive Technologien wie Screenreader, Blindenschrift-Displays und dergleichen bestmöglich unterstützt werden können, wurde das bisherige tabellenbasierte Layout durch eine neue Version ersetzt, in welcher Tabellen größtenteils durch andere HTML-Elemente ersetzt wurden, welche besser serialisierbar sind.
Auch bei der Farbwahl, sowie der Definition der verwendeten Schriftgröße wurde auf die Vorgaben der WAI geachtet. So lässt sich beispielsweise die Schriftgröße nun über die Browser-Funktionen größer und kleiner einstellen.

Folgende Anwendungen wurden bisher auf dieser Technologie basierend umgesetzt:
  • Insolvenzdatei
  • Verkäufe und Verpachtungen in Insolvenzverfahren
  • Gerichtliche Versteigerungen von Liegenschaften
  • Gerichtliche Versteigerungen von beweglichen Sachen
  • Gerichtliche Zwangsverwaltungen
  • Freiwillige Feilbietungen
  • Strafrechtliche Verwertungsverfahren
  • Zustellungsverständigungen im Strafverfahren
  • Einstellungen im Ermittlungsverfahren
  • Edikte nach dem Verwahrungs- und Einziehungsgesetz
  • Patientenanwälte gem. § 13 UbG
  • Ediktalzustellungen an juristische Personen
  • Ediktalzustellungen der Firmenbuchgerichte
  • Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte
  • Edikte der Grundbuchsgerichte
  • Insolvenzverwalterliste
  • Zwangsverwalterliste
  • Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne


Durch diese Technologie wurde die Navigation innerhalb der Suchergebnisse für den Endanwender deutlich verbessert. So kann man über die Navigationselemente "<< xx von yy >>" innerhalb des Suchergebnisses blättern und auch zum Suchergebnis zurückgehen und dieses modifizieren.
Mit 13. November 2008 wurde die Navigation mittels des Dojo-Frameworks nochmals verbessert, sodass nun auch die Schaltflächen „Vor“ und „Zurück“ des Webbrowsers für die Navigation benutzt werden können. Des weiteren wird auch eine „gelesen“ Markierung der angezeigten Dokumente simuliert, da die gängigen Browser dies im Zusammenspiel mit Ajax nicht anbieten. Allerdings gilt diese Markierung nur für die Dokumente der Ergebnisliste Ihrer aktuellen Suche.

Sollte es bei der Navigation durch die oben angeführten Anwendungen zu Problemen bekommen, überprüfen Sie bitte ihre lokale Sicherheitssoftware (Virenscanner, „Internet Security“ Lösungen, damit diese die Inhalten von www.edikte.justiz.gv.at nicht filtern. Selbiges gilt auch beim Einsatz von Virenscannern, Intrusion Prevention Systemen udgl., die ev. im Rahmen einer Firewall zum Einsatz kommen. Hier sollte Ihre lokale IT-Administration der erste Ansprechpartner sein.


Wenn Sie einen Internet Explorer älter als Version 7 verwenden, aktivieren Sie bitte ActiveX, um Suchen bei den Versteigerungen von Liegenschaften durchführen zu können. Für alle anderen Browser ist die folgende Einstellung nicht notwendig.


Fügen Sie die Seiten der österreichischen Justiz bitte zu den vertrauenswürdigen Seiten hinzu, indem Sie Extras - Internetoptionen... - Sicherheit - Vertrauenswürdige Sites - Sites... aufrufen und die Adresse "http://*.justiz.gv.at" zur vertrauenswürdigen Zone hinzufügen.



Die Sicherheitsstufe dieser Zone sollte auf "Standardstufe" gesetzt sein.



Diese Einstellung ist seit 30. Jänner 2006 unter Umständen erforderlich, da seit diesem Zeitpunkt die Suchen auf unserer Seite laufend auf Ajax-Technologie umgestellt werden.