Ankündigung einer Verwertung gemäß § 115b StPO
Aktenzeichen:
28 HR 103/21b
Bekannt gemacht am:
06.04.2021
Drittschuldner:
Keine Drittschuldner vorhanden
Vermögenswert:
-Vier Gewürzstreuer
-Zwei Zurrgurte/vier Ratschen
-Ein AUX Stecker
-Eine Rohrzange
-Ein Werkzeug
Der sichergestellte oder beschlagnahmte Vermögenswert soll verwertet werden, soweit und solange nicht eine Person, die nicht im Verdacht steht, sich an der strafbaren Handlung beteiligt zu haben, ein Recht auf den Vermögenswert glaubhaft macht oder der Vermögenswert gerichtlich gepfändet ist. Nach Ablauf eines Jahres ab Bekanntmachung im Edikt wird dieser Vermögenswert der Verwertung unterzogen.
Ausdruck vom: 20.07.2025 06:50:28 MESZ