LG Klagenfurt (729), 8 HR 88/23i
§ 375 StPO („Veröffentlichung bedenklicher Gegenstände“)
Berichtigte Fassung
Aktenzeichen:
8 HR 88/23i
Bekannt gemacht am:
27.07.2023
Die o.a. Gegenstände wurden ihrem Eigentümer durch eine strafbare Handlung entzogen und bei einem Beschuldigten sichergestellt bzw. beschlagnahmt.
Potenzielle Eigentümer können sich innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an das obgenannte, zuständige Gericht wenden und ihre Ansprüche anmelden.
Soweit es sich um verderbliche bzw. einem Wertverlust unterliegende Gegenstände handelt (siehe Kennzeichnung), werden diese bereits vor Ablauf eines Jahres einer Verwertung zugeführt. In diesem Fall können potenzielle Eigentümer Anspruch auf den Verwertungserlös erheben.
LNr | Kategorie | Unterkategorie | Beschreibung | Sonstiges |
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001 | Fahrrad | Mountainbike Herren der Marke EYBL, Modell TRTY XT LTD Carbon Kette beschädigt |
Ausdruck vom: 27.07.2024 16:42:26 MESZ