LG Klagenfurt (729), 9 HR 28/24z
§ 375 StPO („Veröffentlichung bedenklicher Gegenstände“)
Aktenzeichen:
9 HR 28/24z
Bekannt gemacht am:
25.01.2024
Die o.a. Gegenstände wurden ihrem Eigentümer durch eine strafbare Handlung entzogen und bei einem Beschuldigten sichergestellt bzw. beschlagnahmt.
Potenzielle Eigentümer können sich innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an das obgenannte, zuständige Gericht wenden und ihre Ansprüche anmelden.
Soweit es sich um verderbliche bzw. einem Wertverlust unterliegende Gegenstände handelt (siehe Kennzeichnung), werden diese bereits vor Ablauf eines Jahres einer Verwertung zugeführt. In diesem Fall können potenzielle Eigentümer Anspruch auf den Verwertungserlös erheben.
LNr | Kategorie | Unterkategorie | Beschreibung | Sonstiges |
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001 | Fahrrad | schwarz-grünes Mountainbike der Marke Focus; Rahmennummer: PT1 40991 59 |
Ausdruck vom: 27.07.2024 16:45:51 MESZ