BG Linz (452), 2 T 1/25f
Todeserklärung
2 T 1/25f
27.10.2025
Bajramovic, Nermin
27.04.1987
Bihac
Österreich
Daimlerstraße 24, 4030 Linz
Herr Nermin Bajramovic gilt seit dem Ablauf des ersten Halbjahres 2025 als vermsst. Er war zu dieser Zeit in Syrien in einer Region mit gewaltsamen (kriegerischen) Auseinandersetzungen. Das Bezirksgericht Linz leitet auf Antrag des Antragstellers das Verfahren zur Todeserklärung von Herrn Nermin Bajramovic ein. Die verschollene Person wird aufgefordert, sich bis spätestens 10. Jänner 2026 zu melden, widrigenfalls kann sie für tot erklärt werden.
Das Gericht fordert alle, die Nachrichten über die verschollene Person geben können, auf, solche Nachrichten bis spätestens 10.1.2026 dem Gericht oder wenn ein Kurator bestellt ist, diesem zu geben. Die Kundmachungsfrist endet am 10.1.2026. Nach diesem Tag wird das Gericht auf erneuten Antrag über die Todeserklärung entscheiden.
Das BG Linz leitet auf Antrag von Bajramovic, Hilmija, Vogelfängerplatz 9, 4030 Linz das Verfahren zur Todeserklärung von Nermin Bajramovic ein.
Die verschollene Person wird aufgefordert, sich spätestens bis 10.01.2026 bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt werden kann.
Das Gericht fordert alle, die Nachricht über die verschollene Person geben können, auf, solche Nachrichten dem Gericht spätestens zum 10.01.2026 mitzuteilen.
Die Kundmachungsfrist endet am 10.01.2026.
Nach diesem Tag wird das Gericht auf erneuten Antrag über die Todeserklärung entscheiden.
Die Bestellung einer Kuratorin/eines Kurators ist nach den Umständen des Falles entbehrlich.
