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Dienststelle:

BG Bregenz (911)

Aktenzeichen:

1 T 1/23w

Bekannt gemacht am:

09.01.2024

Name der verschollenen Person:

Jalanbou, Mamoun

Geburtsdatum:

20.10.1998

Geburtsort:

Damaskus

Staatsangehörigkeit:

Syrien

Letzter Wohnort bzw. Aufenthaltsort:

Wellenau 3, Top 13, A-6911 Lochau

Weitere Angaben zur verschollenen Person:

Am 31.08.2023 beantragte Khaldoun Jalanbou die Todeserklärung und die Bestellung eines Abwesenheitskurators für seinen abgängigen Sohn Mamoun Jalanbou (ON 5). Hiebei erklärte er sich bereit, selbst die Funktion für seien abgängigen Sohn zu übernehmen.

Sonstiges:

Der 24-jährige syrische Staatsangehörige Mamoun Jalanbou war am 17.08.2023 gegen 19:45 Uhr zusammen mit Mohamad Ahmad mit Stand-Up-Paddle-Boards vor Lochau auf dem Bodensee unterwegs. Aufgrund des aufkommenden Windes von bis zu 6 Windstärken wurden beide auf den See hinaus getrieben. Mamoun Jalanbou wurde von Mohamad Ahmad weg getrieben, schaffte es jedoch noch, per Handy einen Notruf abzusetzen. Mohamad Ahmad beobachtete, wie Mamoun Jalanbou versuchte, zu seinem Board zu schwimmen, da er offensichtlich von seinem Board gefallen war. Anschließend verlor Mohamad Ahmad den Sichtkontakt. In der Folge konnte von der Wasserrettung nur noch das herrenlose Board des Mamoun Jalanbou gefunden werden. Trotz mehrtägiger Suche mit mehreren Booten, Helikopter und Tauchroboter konnte Mamoun Jalanbou nicht aufgefunden werden. Der Bodensee ist an der Unglücksstelle ca. 60 m tief.
Diese Feststellungen stützen sich zur Gänze auf den Kurzbrief, die Abgängigkeitsanzeige und der Berichterstattung der Wasserpolizei der Vorarlberger Landesverkehrsabteilung (ON 1 bis 3).


Das BG Bregenz leitet auf Antrag von Jalanbou, Khaldoun, Mutterstraße 19/4, 6800 Feldkirch das Verfahren zur Todeserklärung von Mamoun Jalanbou ein.

Die verschollene Person wird aufgefordert, sich spätestens bis 09.04.2024 bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt werden kann.

Das Gericht fordert alle, die Nachricht über die verschollene Person geben können, auf, solche Nachrichten dem Gericht spätestens zum 09.04.2024 mitzuteilen.
Die Kundmachungsfrist endet am 09.04.2024.
Nach diesem Tag wird das Gericht auf erneuten Antrag über die Todeserklärung entscheiden.

Die Bestellung einer Kuratorin/eines Kurators ist nach den Umständen des Falles entbehrlich.

Ausdruck vom: 08.05.2024 15:56:30 MESZ