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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

1 T 1/20x

Bekannt gemacht am:

17.09.2020

Letzte Änderung:

26.04.2021

Name der verschollenen Person:

Kainz, Christa

Geburtsdatum:

23.10.1953

Geburtsort:

unbekannt

Staatsangehörigkeit:

unbekannt

Letzter Wohnort bzw. Aufenthaltsort:

2630 Ternitz, Triester Straße 69

Weitere Angaben zur verschollenen Person:

Christa Kainz, geb. 23.10.1953, wurde in Neunkirchen/NÖ als eheliche Tochter der Erika Kainz, geborene Leister, sowie des Kurt Kainz, geboren. In der Folge ließen sich die Eltern scheiden. Der letzte bekannte Aufenthalt der Verschollenen war in 2630 Ternitz, Triesterstraße 69, wo sie bis zum Jahr 1963 wohnte. Im Jahr 1963 wanderte Christa Kainz als 10-Jährige mit ihrer Mutter nach Australien aus. Am 09.05.1972 legte sie die österreichsiche Staatsbürgerschaft ab und wurde australische Staatsbürgerin. Ob sie im Zuge dessen oder in der Folge auch ihren Namen änderte, ist nicht bekannt. Spätestens seit Ende der 1970er Jahre ist die verschollene Person nachrichtenlos abwesend.
Die Halbschwester der verschollenen Person, Jenny Winkler, geb. 24.9.1962, suchte um Todeserklärung der verschollenen Person an und brachte vor, der gemeinsame Vater der Parteien, Kurt Kainz, geb. 19.10.1932, sei am 6.8.2020 verstorben. Das Verlassenschaftsverfahren betreffend Kurt Kainz sei am BG Bad Ischl zu 8 A 268/19w anhängig. Sie habe ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung, weil ansonsten das Verlassenschaftsverfahren nicht abgeschlossen werden könne.
Im dortigen Verlassenschaftsverfahren sei Mag. Roland Größwang, Rechtsanwalt in 4820 Bad Ischl, zum Erbenkurator für Christa Kainz bestellt worden. Sowohl der Erbenkurator als auch die Gerichtskommissärin des Verlassenschaftsverfahrens hätten Nachforschungen zum Aufenthalt der verschollenen Person getätigt. Es habe herausgefunden werden können, dass der nunmehr verstorbene Vater der verschollenen Person, Kurt Kainz, am 29.3.1963 vor dem Bezirksgericht Gmunden eine Erklärung dahingehend abgegeben habe, dass er der Auswanderung der verschollenen Person nach Australien zustimme. Der letzte bekannte Aufenthalt der verschollenen Person sei in 2630 Ternitz, Triesterstraße 69, gewesen. Sohin dürfte die verschollene Person mit ihrer Mutter, Erika Kainz (wiederverehelichte Ledinek), im Jahr 1963 nach Australien ausgewandert sein. Dies sei auch durch den Halbbruder der Verschollenen, Franz Kainz, Angerergasse 18, 2493 Lichtenwörth, bestätigt worden. Weitere Nachforschungen, auch bei der australischen Botschaft in Wien, seien erfolglos geblieben. Spätestens seit den 1970er Jahren habe sich die Spur der Verschollenen endgültig verloren, nachdem die Mutter der Verschollenen noch einmal in Österreich gewesen sei. Die Antragstellerin habe ein erbrechtliches Interesse daran, dass durch die Todeserklärung der Verschollenen, ihrer Halbschwester, die Rechtsnachfolge bezüglich des Nachlasses geklärt werde. Die Verschollene sei seit mehr als 40 Jahren nachrichtenlos abwesend.
Die verschollene Person wird aufgefordert, sich spätestens zum 15.05.2021 bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt wird.
Für die Verschollenen ist Mag. Daniel E. Jahrmann, Rechtsanwalt in 2620 Neunkirchen, Bahnstraße 14, zum Abwesenheitskurator bestellt.
Das Gericht fordert alle, die Nachricht über die Verschollene geben könnten, auf, solche Nachrichten dem Gericht spätestens bis zum 15.05.2021 mitzuteilen.
Die Kundmachungsfrist endet am 15.05.2021. Nach diesem Tag wird das Gericht über den Antrag auf Todeserklärung entscheiden.


Das BG Neunkirchen leitet auf Antrag von Jenny Winkler, Pfaffingstraße 18, 4802 Ebensee am Traunsee vertreten durch Mag. Gudrun Pixner, Mitterndorf 3, 4801 Traunkirchen das Verfahren zur Todeserklärung von Christa Kainz ein.

Daniel E. Mag. Jahrmann, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Bahnstraße 14, 2620 Neunkirchen wird zur Kuratorin/zum Kurator der verschollenen Person bestellt, die/der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht.

Die verschollene Person wird aufgefordert, sich spätestens bis 10.11.2021 bei diesem Gericht oder bei der Kuratorin/dem Kurator zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt werden kann.

Das Gericht fordert alle, die Nachricht über die verschollene Person geben können, auf, solche Nachrichten dem Gericht oder der Kuratorin/dem Kurator spätestens zum 10.11.2021 mitzuteilen.
Die Kundmachungsfrist endet am 10.11.2021.
Nach diesem Tag wird das Gericht auf erneuten Antrag über die Todeserklärung entscheiden.


Bekannt gemacht am 13.11.2020

Sonstiges Edikt

"Weitere Angaben zur verschollenen Person" von später Christa Ledinek; allenfalls später neuerlich geänderter Nachname auf Christa Kainz, geb. 23.10.1953, wurde in Neunkirchen/NÖ als eheliche Tochter der Erika Kainz, geborene Leister, sowie des Kurt Kainz, geboren. In der Folge ließen sich die Eltern scheiden. Der letzte bekannte Aufenthalt der Verschollenen war in 2630 Ternitz, Triesterstraße 69, wo sie bis zum Jahr 1963 wohnte. Im Jahr 1963 wanderte Christa Kainz als 10-Jährige mit ihrer Mutter nach Australien aus. Am 09.05.1972 legte sie die österreichsiche Staatsbürgerschaft ab und wurde australische Staatsbürgerin. Ob sie im Zuge dessen oder in der Folge auch ihren Namen änderte, ist nicht bekannt. Spätestens seit Ende der 1970er Jahre ist die verschollene Person nachrichtenlos abwesend., Die Halbschwester der verschollenen Person, Jenny Winkler, geb. 24.9.1962, suchte um Todeserklärung der verschollenen Person an und brachte vor, der gemeinsame Vater der Parteien, Kurt Kainz, geb. 19.10.1932, sei am 6.8.2020 verstorben. Das Verlassenschaftsverfahren betreffend Kurt Kainz sei am BG Bad Ischl zu 8 A 268/19w anhängig. Sie habe ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung, weil ansonsten das Verlassenschaftsverfahren nicht abgeschlossen werden könne., Im dortigen Verlassenschaftsverfahren sei Mag. Roland Größwang, Rechtsanwalt in 4820 Bad Ischl, zum Erbenkurator für Christa Kainz bestellt worden. Sowohl der Erbenkurator als auch die Gerichtskommissärin des Verlassenschaftsverfahrens hätten Nachforschungen zum Aufenthalt der verschollenen Person getätigt. Es habe herausgefunden werden können, dass der nunmehr verstorbene Vater der verschollenen Person, Kurt Kainz, am 29.3.1963 vor dem Bezirksgericht Gmunden eine Erklärung dahingehend abgegeben habe, dass er der Auswanderung der verschollenen Person nach Australien zustimme. Der letzte bekannte Aufenthalt der verschollenen Person sei in 2630 Ternitz, Triesterstraße 69, gewesen. Sohin dürfte die verschollene Person mit ihrer Mutter, Erika Kainz (wiederverehelichte Ledinek), im Jahr 1963 nach Australien ausgewandert sein. Dies sei auch durch den Halbbruder der Verschollenen, Franz Kainz, Angerergasse 18, 2493 Lichtenwörth, bestätigt worden. Weitere Nachforschungen, auch bei der australischen Botschaft in Wien, seien erfolglos geblieben. Spätestens seit den 1970er Jahren habe sich die Spur der Verschollenen endgültig verloren, nachdem die Mutter der Verschollenen noch einmal in Österreich gewesen sei. Die Antragstellerin habe ein erbrechtliches Interesse daran, dass durch die Todeserklärung der Verschollenen, ihrer Halbschwester, die Rechtsnachfolge bezüglich des Nachlasses geklärt werde. Die Verschollene sei seit mehr als 40 Jahren nachrichtenlos abwesend., Die verschollene Person wird aufgefordert, sich spätestens zum 15.05.2021 bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt wird., Für die Verschollenen ist Mag. Daniel E. Jahrmann, Rechtsanwalt in 2620 Neunkirchen, Bahnstraße 14, zum Abwesenheitskurator bestellt., Das Gericht fordert alle, die Nachricht über die Verschollene geben könnten, auf, solche Nachrichten dem Gericht spätestens bis zum 15.05.2021 mitzuteilen., Die Kundmachungsfrist endet am 15.05.2021. Nach diesem Tag wird das Gericht über den Antrag auf Todeserklärung entscheiden. geändert.
"Frist" hinzugefügt: 15.5.2021
"Verfahrensart" von Kuratorenbestellung auf Beweisführung des Todes geändert.


Bekannt gemacht am 17.11.2020

Sonstiges Edikt

"Verfahrensart" von Beweisführung des Todes auf Todeserklärung geändert.


Bekannt gemacht am 26.04.2021

Änderung

Nachname des Verschollenen hinzugefügt: Kainz
Vorname des Verschollenen hinzugefügt: Christa
Frist von 15.5.2021 auf 10.11.2021 geändert.
Nachname des Kurators hinzugefügt: Mag. Jahrmann
Vorname des Kurators hinzugefügt: Daniel E.
Antragsteller 001 von Jenny Winkler, Pfaffingstraße 18, 4802 Ebensee am Traunsee vertreten durch Mag. Gudrun Pixner, Mitterndorf 3, 4801 Traunkirchen auf Jenny Winkler, Pfaffingstraße 18, 4802 Ebensee am Traunsee vertreten durch Mag. Gudrun Pixner, Mitterndorf 3, 4801 Traunkirchen geändert.


Ausdruck vom: 28.03.2024 13:56:42 MEZ