BG Favoriten (011), 8 T 1/25b
Todeserklärung
8 T 1/25b
12.05.2025
Hasenhündl, Silvia
17.11.1959
Wien
Österreich
Laxenburgerstraße/Ecke Gudrunstraße, 1100 Wien
Das Bezirksgericht Favoriten leitete auf Antrag der beiden Töchter der Verschollenen das Verfahren zur Todeserklärung der oben genannten Person ein. Diese dürfte seit Jänner 1988 abgängig sein. Sie ist damals nicht an ihre Wohnadresse zurückgekehrt, seit dem Jahr 1988 gibt es keine Hinweise darauf, wo sich die Person aufhält. Sämtlich Suchaktionen blieben ergebnislos. Sie hinterließ zwei mj. Kinder. Es bestehen Gründe zur Annahme, dass Siliva Hasenhündl, geb. Cerny, gesch. Franz, tatsächlich verstorben ist, gesicherte Erkenntisse darüber gibt es jedoch nicht.
Siliva Hasenhündl wird aufgefordert, sich spätestens bis zum 5.7.2025 bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt werden kann.
Das Gericht fordert alle auf, die Nachricht über die Verschollene geben können, solche Nachrichten dem Gericht spätestens bis 5.7.2025 mitzuteilen.
Die Kundmachung endet am 3.7.2025
Nach diesem Tag wird das Gericht auf erneuten Antrag über die Todeserklärung entscheiden.
Die Bestellung eines Kurators nach § 17 TEG ist nach den Umständen des Falles entbehrlich.
Das BG Favoriten leitet auf Antrag von
- Bierbaum, Petra, Angerried 2, 2424 Zurndorf
- Akdeniz, Jeniffer, Tadtenerstraße 9, 7161 St. Andrä am Zicksee
Die verschollene Person wird aufgefordert, sich spätestens bis 05.07.2025 bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt werden kann.
Das Gericht fordert alle, die Nachricht über die verschollene Person geben können, auf, solche Nachrichten dem Gericht spätestens zum 05.07.2025 mitzuteilen.
Die Kundmachungsfrist endet am 05.07.2025.
Nach diesem Tag wird das Gericht auf erneuten Antrag über die Todeserklärung entscheiden.
Die Bestellung einer Kuratorin/eines Kurators ist nach den Umständen des Falles entbehrlich.