BG Graz-West (641), 307 T 1/25d
Todeserklärung
307 T 1/25d
27.02.2025
28.02.2025
Masuew -, Amir - -
14.02.1990
unbekannt
unbekannt
Eggenberger Gürtel 38, 8020 Graz
Nach der Aktenlage hat sich Amir Masuew im März 2013 nach Syrien begeben, um sich dort einer radikalislamischen Miliz anzuschließen und an Kampfhandlungen teilzunehmen. Wenig später wurde seine damalige Lebensgefährtin angeblich telefonisch verständigt, dass Amir Masuew bei Kampfhandlungen getötet worden sei.
Das BG Graz-West leitet auf Antrag von Atschamasova -, Leila - -, Kratky Straße 8/21, 8020 Graz vertreten durch Cortolezis Rechtsanwälte, - - -, Hauptplatz 4, 8010 Graz das Verfahren zur Todeserklärung von - Amir Masuew -, - ein.
Die verschollene Person wird aufgefordert, sich spätestens bis 15.09.2025 bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt werden kann.
Das Gericht fordert alle, die Nachricht über die verschollene Person geben können, auf, solche Nachrichten dem Gericht spätestens zum 15.09.2025 mitzuteilen.
Die Kundmachungsfrist endet am 15.09.2025.
Nach diesem Tag wird das Gericht auf erneuten Antrag über die Todeserklärung entscheiden.
Die Bestellung einer Kuratorin/eines Kurators ist nach den Umständen des Falles entbehrlich.