BG Eisenstadt (300), 20 T 2/25p
Todeserklärung
20 T 2/25p
30.04.2025
Bulger, Marie
unbekannt
unbekannt
unbekannt
unbekannt
Geburtsdatum von frau Marie Bulger unbekannt
Das BG Eisenstadt leitet auf Antrag von Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Wienerstraße 9, 7000 Eisenstadt das Verfahren zur Todeserklärung von Marie Bulger ein.
Die verschollene Person wird aufgefordert, sich spätestens bis 10.07.2025 bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt werden kann.
Das Gericht fordert alle, die Nachricht über die verschollene Person geben können, auf, solche Nachrichten dem Gericht spätestens zum 10.07.2025 mitzuteilen.
Die Kundmachungsfrist endet am 10.07.2025.
Nach diesem Tag wird das Gericht auf erneuten Antrag über die Todeserklärung entscheiden.
Die Bestellung einer Kuratorin/eines Kurators ist nach den Umständen des Falles entbehrlich.