BG Feldkirch (921), 25 T 2/10d
Todeserklärung
25 T 2/10d
29.04.2025
Marte, Kurt
15.10.1942
Landeck
Österreich
Römerweg 28, 6840 Götzis
Beschluss auf Aufhebung der Todeserklärung
Das BG Feldkirch leitet auf Antrag von Ender, Herta, Goststraße 21, 6844 Altach das Verfahren zur Todeserklärung von Kurt Marte ein.
Die verschollene Person wird aufgefordert, sich spätestens bis 03.06.2025 bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt werden kann.
Das Gericht fordert alle, die Nachricht über die verschollene Person geben können, auf, solche Nachrichten dem Gericht spätestens zum 03.06.2025 mitzuteilen.
Die Kundmachungsfrist endet am 03.06.2025.
Nach diesem Tag wird das Gericht auf erneuten Antrag über die Todeserklärung entscheiden.
Die Bestellung einer Kuratorin/eines Kurators ist nach den Umständen des Falles entbehrlich.