BG Innere Stadt Wien (001), 66 T 1/24y
Todeserklärung
66 T 1/24y
09.04.2024
Proks, Maria
08.01.1899
Wien
unbekannt
unbekannt
bestehende Zweifel an ihrem Fortleben
Das BG Innere Stadt Wien leitet auf Antrag von Staatsanwaltschaft, Wien, Landesgerichtsstraße 11, 1080 Wien das Verfahren zur Todeserklärung von Maria Proks ein.
Die verschollene Person wird aufgefordert, sich spätestens bis 30.06.2024 bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt werden kann.
Das Gericht fordert alle, die Nachricht über die verschollene Person geben können, auf, solche Nachrichten dem Gericht spätestens zum 30.06.2024 mitzuteilen.
Die Kundmachungsfrist endet am 30.06.2024.
Nach diesem Tag wird das Gericht auf erneuten Antrag über die Todeserklärung entscheiden.
Die Bestellung einer Kuratorin/eines Kurators ist nach den Umständen des Falles entbehrlich.