LG Korneuburg (119), 9 Cga 7/20g
Kuratorenbestellung
9 Cga 7/20g
02.06.2020
Rechtssache
Simone Breitenfelder
Partyservice Ottantaquattro e.U.
5.032,41 EURO
Zustellmangel der beklagten Partei
Vertretene Partei
beklagte Partei
Partyservice Ottantaquattro e.U. Inh. Filippo Brighina
15.3.1984
Marienheimgasse 6/1/8
2460 Bruck an der Leitha
Vertreten durch
Abwesenheitskurator
Dr. Herwig ERNST
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Hauptplatz 32
2100 Korneuburg
Es konnte der erlassene Zahlungsbefehl trotz zwei Versuchen nicht an die beklagte Partei zugestellt werden. Zur Wahrung der Rechte der beklagten Partei, zumal gegen den Zahlungsbefehl ein Einspruch erhoben werden kann, ist ein Kurator zu bestellen. Durch den erlassenen Zahlungsbefehl wurde die beklagte Partei verpflichtet an den Kläger einen Betrag aus dem Dienstverhältnis von Euro 5.382,41 brutto zu bezahlen. Die beklagte Partei wird bis zu ihrem eigenen Auftreten oder der Namhaftmachung eines Bevollmächtigten auf ihre Gefahr und Kosten durch den Kurator vertreten.