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Dienststelle:

LG Korneuburg (119)

Aktenzeichen:

9 Cga 7/20g

Bekannt gemacht am:

02.06.2020


Rechtssache

Name der 1. Partei:

Simone Breitenfelder

Name der 2. Partei:

Partyservice Ottantaquattro e.U.

wegen:

5.032,41 EURO

Zweck der Bestellung:

Zustellmangel der beklagten Partei


Vertretene Partei

Bezeichnung:

beklagte Partei

Name:

Partyservice Ottantaquattro e.U. Inh. Filippo Brighina

Geburtsdatum:

15.3.1984

Adresse:

Marienheimgasse 6/1/8
2460 Bruck an der Leitha


Vertreten durch

Art des Kurators:

Abwesenheitskurator

Name:

Dr. Herwig ERNST

Beruf:

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Adresse:

Hauptplatz 32
2100 Korneuburg


Es konnte der erlassene Zahlungsbefehl trotz zwei Versuchen nicht an die beklagte Partei zugestellt werden. Zur Wahrung der Rechte der beklagten Partei, zumal gegen den Zahlungsbefehl ein Einspruch erhoben werden kann, ist ein Kurator zu bestellen. Durch den erlassenen Zahlungsbefehl wurde die beklagte Partei verpflichtet an den Kläger einen Betrag aus dem Dienstverhältnis von Euro 5.382,41 brutto zu bezahlen. Die beklagte Partei wird bis zu ihrem eigenen Auftreten oder der Namhaftmachung eines Bevollmächtigten auf ihre Gefahr und Kosten durch den Kurator vertreten.

Ausdruck vom: 25.04.2025 06:49:59 MESZ