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Dienststelle:

ASG Wien (021)

Aktenzeichen:

21 CGA 100/16b

Bekannt gemacht am:

19.12.2016


Rechtssache

Name der 1. Partei:

Mehmoodova Andrijka

Name der 2. Partei:

Mahmood Faisal

wegen:

EUR 2.862,52

Zweck der Bestellung:

unbekannter Aufenthalt des Beklagten.


Vertretene Partei

Name:

Mahmood Faisal

Adresse:

Habichergasse 5/4 + 4a
1160 Wien


Vertreten durch

Art des Kurators:

Abwesenheitskurator

Name:

Mag. Martin Reihs

Beruf:

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Adresse:

Wickenburggasse 3/16
1080 Wien


 

Der klagenden Partei Andrijka Mehmoodova, Hollergasse 38/7, 1150 Wien, vertreten durch FREIMÜLLER / OBEREDER / PILZ RECHTSANWÄLT_INNEN GmbH, Alserstraße 21, 1080 Wien, hat gegen den Beklagten Faisal Mahmood, geboren am 10.09.1989, zuletzt wohnhaft in Habichergasse 5/4+4a, 1160 Wien, derzeit unbekannten Aufenthaltes, wegen EUR 2.862,52 brutto s.A. zu 21 Cga 100/16 b die Klage eingebracht. Es wurde antragsgemäß am 12.09.2016 ein bedingter Zahlungsbefehl gegen den Beklagten erlassen.

Da der Aufenthalt des Beklagten unbekannt ist, wird Rechtsanwalt Mag. Martin Reihs, Wickenburggasse 3/16, 1080 Wien, zum Kurator bestellt, der den Beklagten auf seine Gefahr und Kosten vertreten wird, bis der Beklagte selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht.

Arbeits- und Sozialgericht Wien

Abt. 21, am 07.11.2016

 

Ausdruck vom: 13.12.2025 02:35:44 MEZ