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Dienststelle:

BG Innere Stadt Wien (001)

Aktenzeichen:

89 C 36/18d

Bekannt gemacht am:

21.11.2019


Rechtssache

Name der 1. Partei:

Zügli Immbilien GmbH

Name der 2. Partei:

Yildirim Nabia

wegen:

Kündigung

Zweck der Bestellung:

Der Wirkungskreis des Prozesskurators umfasst die Geltendmachung der Rechte der Abwesenden im Hinblick auf das weitere Verfahren zu 89 C 36/18 d des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien.
Der Prozesskurator wird die Kuranden auf dessen Gefahr und Kosten solange vertreten, bis diese selbst auftreten oder einen Bevollmächtigten namhaft machen.


Vertretene Partei

Bezeichnung:

beklagte Partei

Name:

Yildirim Nabia

Geburtsdatum:

21.4.1965


Vertreten durch

Art des Kurators:

Zustellkurator

Name:

Mag. Wolfgang Ruckenbauer

Beruf:

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Adresse:

An der Hülben 1/Top 15
1010 Wien


B E S C H L U S S :

1. Mag. Wolfgang Ruckenbauer, Rechtsanwalt, An der Hülben 1/Top15, 1010 Wien, wird gemäß § 116 ZPO zum Prozesskurator für

-) Cengiz Akbayir, geb. 10.09.1970,

-) Sebia Kartal, geb. 01.02.1961 und

-) Nabia Yildirim, geb. 21.04.1965,

deren letzter Aufenthalt jeweils unbekannt ist, bestellt.

2. Der Wirkungskreis des Prozesskurators umfasst die Geltendmachung der Rechte der Abwesenden im Hinblick auf das weitere Verfahren zu 89 C 36/18 d des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien.

3. Der Prozesskurator wird die Kuranden auf dessen Gefahr und Kosten solange vertreten, bis diese selbst auftreten oder einen Bevollmächtigten namhaft machen.

Begründung:

Am Bezirksgericht Innere Stadt ist zu 89 C 36/18 d ein Aufkündigungsverfahren gegen die Verlassenschaft nach Seraffetin Akbayir, geb. 28.7.1940, verstorben am 20.7.2018, anhängig. Seraffetin Akbayir ist im Laufe während des angeführten Verfahrens verstorben. Cumhur Akbayir, Gürbüz Akbayir, Serpil Cakir, Cengiz Akabyir, Sebia Kartal und Nabia Yildirim sind die Erben und damit die Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Die Klägerin beantragte die Ladung des Rechtsnachfolger des Seraffetin Akbayir und die Fortsetzung des Verfahrens iSd § 155 Abs 3 ZPO. Der Aufenthaltsort der Erben Cengiz Akbyir, Sebia Kartal und Nabia Yildirim konnte nicht erhoben werden. Zwecks Wahrung der Rechte dieser Erben war Mag. Wolfgang Ruckenbauer zum Zustellkurator zu bestellen

Ausdruck vom: 19.05.2025 10:36:19 MESZ