BG Hernals (014), 2 P 87/20b
Kuratorenbestellung
2 P 87/20b
02.10.2020
Rechtssache
Kune - Verein für Kunst und Politik
Abwesenheitspflegschaftssache
Mit Schreiben vom 26.08.2020 (ON 1) regte die Landespolizeidirektion Wien die Bestellung eines Kurators für den Verein Kune – Verein für Kunst und Politik gemäß § 11 AVG iVm § 109 JN an. Demnach steht folgender Sachverhalt fest:
Der Verein bestellte letztmalig am 14.01.2012 organschaftliche Vertreter, deren Funktionsperiode (4 Jahre) daher mit 13.01.2016 abgelaufen ist. Mit Ablauf ihrer Funktionsperiode waren die organschaftlichen Vertreter nicht mehr vertretungsbefugt und damit die Handlungsfähigkeit des Vereins erloschen. Von der Vereinsbehörde geführte Erhebungen ergaben, dass der Verein keine Tätigkeit mehr ausübt. Der Verein hat keinen gesetzlichen Vertreter mehr, welcher ihn im Verfahren zur Auflösung des Vereins gemäß § 29 Abs 1 VereinsG vertreten kann. Daher ist gemäß § 277 Abs 1 ABGB ein Abwesenheitskurator zu bestellen.
Vertretene Partei
Kune - Verein für Kunst und Politik
Veronikagasse 41/12
1170 Wien
Vertreten durch
Abwesenheitskurator
Ruckenbauer Wolfgang Mag.
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
An der Hülben 1/15
1010 Wien
Da der Aufenthalt von Kune - Verein für Kunst und Politik unbekannt ist, wird Ruckenbauer Wolfgang Mag., Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, 1010 Wien, An der Hülben 1/15, zur/zum Abwesenheitskurator/-in bestellt, die/der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht.