LG Klagenfurt (729), 20 CG 78/16x
Kuratorenbestellung
20 CG 78/16x
27.03.2017
Rechtssache
Heta Asset Resolution AG
Erwin Strasser
EUR 30.000,--
In der Rechtssache 20 Cg 78/16x konnte der zweitbeklagten Partei der bedingt erlassene Zahlungsbefehl vom 13.12.2016, nicht zugestellt werden, weil der gewöhnliche Aufenthalt unbekannt ist.
Vertretene Partei
Erwin Strasser
Hauptstraße 203
9210 Pörtschach am WS
Vertreten durch
Zustellkurator
Mag.Michael Hirm
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Herberstraße 10
9020 Klagenfurt am WS.
Der mit Beschluss vom 17.3.2017 für die zweitbeklagte Partei zum Zustellkurator gem. § 9 ,116 ZPO bestellte Rechtsanwalt
Mag.Felix Fuchs, Neuer Platz 5/II,9020
Klagenfurt
wird von seiner Tätigkeit über eigenen Antrag enthoben.
Zum Zustellkurator für die beklagte Partei Erwin Strasser
wird Rechtsanwalt Mag. Michael Hirm, Herbertstraße 10,9020 Klagenfurt
bestellt, der diese auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird,
bis sie selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht.
BEGRÜNDUNG:
Der mit Beschluss vom 17.3.2017 zum Zustellkurator für den
Zweitbeklagten bestellte Mag.Felix Fuchs teilte dem Gericht mit,
dass er um Enthebung von seiner Tätigkeit ersuche, da er ein
aufrechtes Vertretungsverhältnis zur Klägerin habe (ON 18 ).
Rechtsanwalt Mag.Fuchs war daher von der Kuratorentätigkeit
zu entheben.
Mag. Hirm teilt dem Gericht mit, dass die Kuratorentätigkeit angenommen werde und derzeit kein aufrechtes Vertretungsverhältnis zu den Streitteilen, oder ein sonstiges Hindernis vorliege.
Es war daher spruchgemäß eine Umbestellung vorzunehmen, diese zu veröffentlichen und dem neuen Kurator die Klage zuzustellen.
Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Zustellkurators für den Zweitbeklagten gemäß §§ 9,116 ZPO sind nach wie vor gegeben, diesbezüglich kann auf die Ausführungen im Bestellungsbeschluss vom 17.3.2017, ON 15 verweisen werden.