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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Wiener Neustadt (234)

Aktenzeichen:

2 C 443/17a

Bekannt gemacht am:

04.08.2017

Letzte Änderung:

13.06.2018


Rechtssache

Name der 1. Partei:

Jürgen Höflers Vermietung und Verpachtung

Name der 2. Partei:

BASER Sevgi

wegen:

Räumung und Mietzins

Zweck der Bestellung:

Beschluss
Mag. Gerhard Rigler , Hauptplatz 14, 2700 Wr. Neustadt
wird zum Abwesenheitskurator
für die Beklagte Sevgi BASER, letzter Aufenthalt in Haidbrunng. 4 a / 1 / 2, 2700 Wr. Neustadt
bestellt, der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte
Person nahmhaft macht.


Vertretene Partei

Bezeichnung:

Beklagte Partei

Name:

BASER Sevgi

Geburtsdatum:

8.10.1989

Adresse:

Haidbrunng. 4 a Stg. 1 / 2
2700 Wr. Neustadt


Vertreten durch

Art des Kurators:

Abwesenheitskurator

Name:

Mag. Gerhard Rigler

Beruf:

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Adresse:

Hauptplatz 14
2700 Wiener Neustadt


BESCHLUSS

 

1. Die Kosten des für die Beklagte bestellten Abwesenheitskurators Mag. Gerhard Rigler, Rechtsanwalt, Hauptplatz 14, 2700 Wiener Neustadt, werden für sein Einschreiten im gegenständlichen Verfahren antragsgemäß mit 891,67 Euro bestimmt.

2. Die Klägerin ist verpflichtet, dem Abwesenheitskurator die in Punkt 1. des Spruches bestimmten Kosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.

BEGRÜNDUNG:

Der für die Beklagte bestellte Abwesenheitskurator hat die Kosten seines Einschreitens gemäß RATG richtig verzeichnet. Die Klägerin hat dagegen keine Einwendungen erhoben.

Die Kostenersatzpflicht der Klägerin gründet auf § 10 ZPO.

 

Bezirksgericht Wiener Neustadt, Abteilung 2

Wiener Neustadt, 28. März 2018

Mag. Vera Friedl, Richterin

Elektronische Ausfertigung

gemäß § 79 GOG

Beschluss
Mag. Gerhard Rigler, Rechtsanwalt, Hauptplatz 14, 2700 Wr. Neustadt
wird seines Amtes als Abwesenheitskurator für
Sevgi BASER, letzter Aufenthalt in Haidbrunng. 4 a / 1 / 2, 2700 Wr. Neustadt
enthoben.


Bekannt gemacht am 3.4.2018 10:15

Sonstiges Edikt (Kuratorbestellung )

Sonstiges:
"Bestellung" von

Beschluss
Mag. Gerhard Rigler , Hauptplatz 14, 2700 Wr. Neustadt
wird zum Abwesenheitskurator
für die Beklagte Sevgi BASER, letzter Aufenthalt in Haidbrunng. 4 a / 1 / 2, 2700 Wr. Neustadt
bestellt, der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte
Person nahmhaft macht.
auf

BESCHLUSS

 

1. Die Kosten des für die Beklagte bestellten Abwesenheitskurators Mag. Gerhard Rigler, Rechtsanwalt, Hauptplatz 14, 2700 Wiener Neustadt, werden für sein Einschreiten im gegenständlichen Verfahren antragsgemäß mit 891,67 Euro bestimmt.

2. Die Klägerin ist verpflichtet, dem Abwesenheitskurator die in Punkt 1. des Spruches bestimmten Kosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.

BEGRÜNDUNG:

Der für die Beklagte bestellte Abwesenheitskurator hat die Kosten seines Einschreitens gemäß RATG richtig verzeichnet. Die Klägerin hat dagegen keine Einwendungen erhoben.

Die Kostenersatzpflicht der Klägerin gründet auf § 10 ZPO.

 

Bezirksgericht Wiener Neustadt, Abteilung 2

Wiener Neustadt, 28. März 2018

Mag. Vera Friedl, Richterin

Elektronische Ausfertigung

gemäß § 79 GOG

geändert.


Bekannt gemacht am 13.6.2018 10:40

Sonstiges Edikt (Kuratorbestellung )

Sonstiges:
"Sonstiges" hinzugefügt:

Beschluss
Mag. Gerhard Rigler, Rechtsanwalt, Hauptplatz 14, 2700 Wr. Neustadt
wird seines Amtes als Abwesenheitskurator für
Sevgi BASER, letzter Aufenthalt in Haidbrunng. 4 a / 1 / 2, 2700 Wr. Neustadt
enthoben.


Ausdruck vom: 14.06.2025 16:43:47 MESZ