BG Wiener Neustadt (234), 2 C 443/17a
Kuratorenbestellung
2 C 443/17a
04.08.2017
13.06.2018
Rechtssache
Jürgen Höflers Vermietung und Verpachtung
BASER Sevgi
Räumung und Mietzins
Beschluss
Mag. Gerhard Rigler , Hauptplatz 14, 2700 Wr. Neustadt
wird zum Abwesenheitskurator
für die Beklagte Sevgi BASER, letzter Aufenthalt in Haidbrunng. 4 a / 1 / 2, 2700 Wr. Neustadt
bestellt, der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte
Person nahmhaft macht.
Vertretene Partei
Beklagte Partei
BASER Sevgi
8.10.1989
Haidbrunng. 4 a Stg. 1 / 2
2700 Wr. Neustadt
Vertreten durch
Abwesenheitskurator
Mag. Gerhard Rigler
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Hauptplatz 14
2700 Wiener Neustadt
BESCHLUSS 1. Die Kosten des für die Beklagte bestellten Abwesenheitskurators Mag. Gerhard Rigler, Rechtsanwalt, Hauptplatz 14, 2700 Wiener Neustadt, werden für sein Einschreiten im gegenständlichen Verfahren antragsgemäß mit
2. Die Klägerin ist verpflichtet, dem Abwesenheitskurator die in Punkt 1. des Spruches bestimmten Kosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.
BEGRÜNDUNG:
Der für die Beklagte bestellte Abwesenheitskurator hat die Kosten seines Einschreitens gemäß RATG richtig verzeichnet. Die Klägerin hat dagegen keine Einwendungen erhoben.
Die Kostenersatzpflicht der Klägerin gründet auf § 10 ZPO.
Bezirksgericht Wiener Neustadt, Abteilung 2
Wiener Neustadt, 28. März 2018
Mag. Vera Friedl, Richterin
Elektronische Ausfertigung
gemäß § 79 GOG
Beschluss
Mag. Gerhard Rigler, Rechtsanwalt, Hauptplatz 14, 2700 Wr. Neustadt
wird seines Amtes als Abwesenheitskurator für
Sevgi BASER, letzter Aufenthalt in Haidbrunng. 4 a / 1 / 2, 2700 Wr. Neustadt
enthoben.
Bekannt gemacht am 3.4.2018 10:15
Sonstiges Edikt (Kuratorbestellung )
Sonstiges:
"Bestellung" von
Beschluss
Mag. Gerhard Rigler , Hauptplatz 14, 2700 Wr. Neustadt
wird zum Abwesenheitskurator
für die Beklagte Sevgi BASER, letzter Aufenthalt in Haidbrunng. 4 a / 1 / 2, 2700 Wr. Neustadt
bestellt, der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte
Person nahmhaft macht.
auf
BESCHLUSS 1. Die Kosten des für die Beklagte bestellten Abwesenheitskurators Mag. Gerhard Rigler, Rechtsanwalt, Hauptplatz 14, 2700 Wiener Neustadt, werden für sein Einschreiten im gegenständlichen Verfahren antragsgemäß mit
2. Die Klägerin ist verpflichtet, dem Abwesenheitskurator die in Punkt 1. des Spruches bestimmten Kosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.
BEGRÜNDUNG:
Der für die Beklagte bestellte Abwesenheitskurator hat die Kosten seines Einschreitens gemäß RATG richtig verzeichnet. Die Klägerin hat dagegen keine Einwendungen erhoben.
Die Kostenersatzpflicht der Klägerin gründet auf § 10 ZPO.
Bezirksgericht Wiener Neustadt, Abteilung 2
Wiener Neustadt, 28. März 2018
Mag. Vera Friedl, Richterin
Elektronische Ausfertigung
gemäß § 79 GOG
geändert.Bekannt gemacht am 13.6.2018 10:40
Sonstiges Edikt (Kuratorbestellung )
Sonstiges:
"Sonstiges" hinzugefügt:
Beschluss
Mag. Gerhard Rigler, Rechtsanwalt, Hauptplatz 14, 2700 Wr. Neustadt
wird seines Amtes als Abwesenheitskurator für
Sevgi BASER, letzter Aufenthalt in Haidbrunng. 4 a / 1 / 2, 2700 Wr. Neustadt
enthoben.