BG Donaustadt (027), 3 Pu 129/12x
Kuratorenbestellung
3 Pu 129/12x
21.02.2017
Rechtssache
USUL Genco mj., geb.30.06.1999
USUL Yasar, geb.20.10.1964
Unterhalt
Da der Vater Yasar Usul, geb. am: 20.10.1964, unbekannten Aufenthaltes ist und ihm daher nur durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden kann, infolge der Zustellung jedoch zur Wahrung seiner Rechte eine Verfahrenshandlung vorzunehmen ist, ist ein/e Zustellkurator/in zu bestellen (§ 5 Abs 2 Z 1 b AußStrG).
Vertretene Partei
Kindesvater
USUL Yasar
20.10.1964
unbekannt
99999 unbekannt
Vertreten durch
Zustellkurator
FRYSAK Wilhelm Dr. jun.
Rechtsanwalt
Wagramer Straße 81/2
1220 Wien
Da der Aufenthalt von Yasar Usul, geb. am: 20.10.1964, unbekannt ist, wird Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Frysak Jun., Wagramer Straße 81/2, 1220 Wien, zum Zustellkurator gemäß § 116 ZPO bestellt, der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht.
Die Kuratorbestellung gilt für das Unterhalts- und Unterhaltsvorschussverfahren und endet spätestens bei Volljährigkeit des Kindes bzw. bei einem dahin noch anhängigen Unterhaltsverfahren mit Rechtskraft dieses Unterhaltsverfahrens.