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Dienststelle:

BG Fünfhaus (013)

Aktenzeichen:

15 Pu 202/13f

Bekannt gemacht am:

30.09.2013


Rechtssache

Name der 1. Partei:

CAN Ibrahim

wegen:

unbekannten Aufenthaltes

Zweck der Bestellung:

1) Dr. Christiane Bobek, Rechtsanwältin, 1150 Wien, Mariahilfer Strasse 140, wird gemäß § 5 Abs 2 Z 1 b AußStrG iVm § 116 ZPO zum Kurator des unterhaltspflichtigen Vaters Ibrahim Can, geb. am 01.02.1976, zuletzt wohnhaft gewesen in 1230 Wien, Oktaviangasse 5/17/1, derzeit unbekannten Aufenthaltes, bestellt und der gegenständlichen Unterhaltssache beigezogen.
2) Dr. Christiane Bobek wird beauftragt und angewiesen, den Vater in der obgenannten Unterhaltssache mj. Irem Can, geb. am 24.02.2002 und mj. Mert Can, geb. am 17.09.2003, auf dessen Kosten und Gefahr solange zu vertreten, bis er entweder selbst auftritt oder einen Bevollmächtigen namhaft macht.
3) Der Kuratorin wird der hg. Beschluss auf Übernahme der Zuständigkeit gem. § 111 Abs. 1 und 2 JN vom 27.09.2013, GZ. 15 Pu 202/13f-11, zugestellt.


Vertretene Partei

Bezeichnung:

Vater

Name:

CAN Ibrahim

Geburtsdatum:

01.02.1976

Adresse:

Oktaviangasse 5/17/1
1230 Wien


Vertreten durch

Art des Kurators:

Zustellkurator

Name:

Dr. Christiane Bobek

Beruf:

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Adresse:

Mariahilfer Straße 140
1150 Wien


Da der Aufenthalt von CAN Ibrahim unbekannt ist, wird Dr. Christiane Bobek, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, 1150 Wien, Mariahilfer Straße 140, zur/zum Zustellkurator/-in bestellt, die/der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht.

Ausdruck vom: 13.06.2025 02:53:38 MESZ