BG Fünfhaus (013), 15 Pu 202/13f
Kuratorenbestellung
15 Pu 202/13f
30.09.2013
Rechtssache
CAN Ibrahim
unbekannten Aufenthaltes
1) Dr. Christiane Bobek, Rechtsanwältin, 1150 Wien, Mariahilfer Strasse 140, wird gemäß § 5 Abs 2 Z 1 b AußStrG iVm § 116 ZPO zum Kurator des unterhaltspflichtigen Vaters Ibrahim Can, geb. am 01.02.1976, zuletzt wohnhaft gewesen in 1230 Wien, Oktaviangasse 5/17/1, derzeit unbekannten Aufenthaltes, bestellt und der gegenständlichen Unterhaltssache beigezogen.
2) Dr. Christiane Bobek wird beauftragt und angewiesen, den Vater in der obgenannten Unterhaltssache mj. Irem Can, geb. am 24.02.2002 und mj. Mert Can, geb. am 17.09.2003, auf dessen Kosten und Gefahr solange zu vertreten, bis er entweder selbst auftritt oder einen Bevollmächtigen namhaft macht.
3) Der Kuratorin wird der hg. Beschluss auf Übernahme der Zuständigkeit gem. § 111 Abs. 1 und 2 JN vom 27.09.2013, GZ. 15 Pu 202/13f-11, zugestellt.
Vertretene Partei
Vater
CAN Ibrahim
01.02.1976
Oktaviangasse 5/17/1
1230 Wien
Vertreten durch
Zustellkurator
Dr. Christiane Bobek
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Mariahilfer Straße 140
1150 Wien
Da der Aufenthalt von CAN Ibrahim unbekannt ist, wird Dr. Christiane Bobek, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, 1150 Wien, Mariahilfer Straße 140, zur/zum Zustellkurator/-in bestellt, die/der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht.