BG Wiener Neustadt (234), 1 Pu 84/11x
Kuratorenbestellung
1 Pu 84/11x
06.08.2014
16.11.2017
Rechtssache
BLAHA Christopher mj.
BLAHA Kurt
Pflegschaftssache
Zustellungen bzw. Äußerungen im Pflegschaftsverfahren
Vertretene Partei
Kindesvater - Unterhaltsschuldner
BLAHA Kurt
28.01.1977
Vertreten durch
Abwesenheitskurator
SCHULTSCHIK Gerhard Dr.
Rechtsanwalt
Pöckgasse 4
2700 Wiener Neustadt
Da der Aufenthalt von Kurt Blaha, geboren am 28. Jänner 1977 unbekannt ist, wird Dr. Gerhard SCHULTSCHIK Rechtsanwalt, Pöckgasse 4, 2700 Wiener Neustadt zum Abwesenheitskurator bestellt, der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht. BEGRÜNDUNG: Da Kurt Blaha, geboren am 28. Jänner 1977 unbekannten Aufenthaltes ist und ohne einen solchen Vertreter die abwesende Person oder ein Dritter in der Verfolgung ihrer Rechte beeinträchtigt werden könnten, ist ein Abwesenheitskurator zu bestellen (§ 270 ABGB).
Bekannt gemacht am 16.11.2017 8:45
Sonstiges Edikt (Kuratorbestellung )
Sonstiges:
"Bestellung" von
Da der Aufenthalt von Kurt Blaha geb. 28.01.1977 (Kindesvater) unbekannt ist, wird Dr. Gerhard Schultschik, zum Abwesenheitskurator bestellt, der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht. Da Kurt Blaha geb. 28.01.1977 (Kindesvater) unbekannten Aufenthaltes ist und ohne einen solchen Vertreter die abwesende Person oder ein Dritter in der Verfolgung ihrer Rechte beeinträchtigt werden könnten, ist ein Abwesenheitskurator zu bestellen (§ 270 ABGB).
B e g r ü n d u n g
Da der Aufenthalt von Kurt Blaha, geboren am 28. Jänner 1977 unbekannt ist, wird Dr. Gerhard SCHULTSCHIK Rechtsanwalt, Pöckgasse 4, 2700 Wiener Neustadt zum Abwesenheitskurator bestellt, der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht. BEGRÜNDUNG: Da Kurt Blaha, geboren am 28. Jänner 1977 unbekannten Aufenthaltes ist und ohne einen solchen Vertreter die abwesende Person oder ein Dritter in der Verfolgung ihrer Rechte beeinträchtigt werden könnten, ist ein Abwesenheitskurator zu bestellen (§ 270 ABGB).
