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Dienststelle:

BG Innere Stadt Wien (001)

Aktenzeichen:

89 E 61/19p

Bekannt gemacht am:

11.11.2019


Rechtssache

Name der 1. Partei:

Stadt Wien

Name der 2. Partei:

Wanek Tamara

wegen:

Räumungsexekution

Zweck der Bestellung:

Tamara Wanek ist unbekannten Aufenthaltes. Die bisherige Adresse erwies sich im Rahmen der Zustellversuche als unbenutzt. Eine andere Adresse konnte nicht ermittelt werden. Zur obigen Aktenzahl wurde die Räumungsexekution gegen die Abwesende beantragt und mit Beschluss vom 22.8.2019 bewilligt. Es ist der Beschluss über die Fortsetzung der Räumungsexekution zuzustellen, zur Wahrung der Rechte der Kurandin wäre sohin eine Prozesshandlung vorzunehmen.


Vertretene Partei

Bezeichnung:

verpflichtete Partei

Name:

Wanek Tamara

Geburtsdatum:

16.8.1991

Adresse:

zuletzt: Favoritenstraße 45/1/012
1040 Wien


Vertreten durch

Art des Kurators:

Zustellkurator

Name:

Mag. Christoph Klein

Beruf:

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Adresse:

Reichsratsstraße 15/8
1010 Wien


 

BESCHLUSS:

  1. Mag. Christoph Klein, Rechtsanwalt, Reichsratsstraße 15/8, 1010 Wien, wird gemäß
    § 116 ZPO zum Prozesskurator für
    Tamara Wanek, geb. 16.8.1991, letzter bekannter Aufenthalt: 1040 Wien, Favoritenstraße 45/1/012, bestellt.

  2. Der Wirkungskreis des Prozesskurators umfasst die Geltendmachung der Rechte der Abwesenden im Hinblick auf das weitere Verfahren zu 89 E 61/19 p des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien.

  3. Der Prozesskurator wird den Kuranden auf dessen Gefahr und Kosten solange vertreten, bis dieser selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht.

Begründung:


Tamara Wanek ist unbekannten Aufenthaltes. Die bisherige Adresse erwies sich im Rahmen der Zustellversuche als unbenutzt. Eine andere Adresse konnte nicht ermittelt werden. Zur obigen Aktenzahl wurde die Räumungsexekution gegen die Abwesende beantragt und mit Beschluss vom 22.8.2019 bewilligt. Es ist der Beschluss über die Fortsetzung der Räumungsexekution zuzustellen, zur Wahrung der Rechte der Kurandin wäre sohin eine Prozesshandlung vorzunehmen.

Ausdruck vom: 09.05.2025 08:11:12 MESZ