zur Navigation
Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Weiz (682)

Aktenzeichen:

14 E 42/16s

Bekannt gemacht am:

09.12.2016

Letzte Änderung:

13.12.2016


Rechtssache

Name der 1. Partei:

Schaller GmbH, vertreten durch Mag. Gerd Weidacher, RA in 8200 Gleisdorf

Name der 2. Partei:

Markus Schramke, geb. 22.05.1981

wegen:

Räumungsexekution, Fahrnisexekution und Forderungsexekution gemäß § 294a EO (EUR 2.557,60)

Zweck der Bestellung:

Der Beklagte ist zwar nach wie vor unter der Adresse 8181 St. Ruprecht an der Raab, Max-Schaller-Straße 99a/1, gemeldet, hält sich dort doch nicht mehr auf. Zustellungen an den Verpflichteten an dieser Adresse wurden von der Österreichischen Post AG mit dem Vermerk „verzogen“ retourniert, die betreibende Partei konnte einen anderen Aufenthaltsort des Verpflichteten nicht eruieren, trotz durchgeführter Erhebungen ist das auch Polizeiinspektion St. Ruprecht an der Raab nicht gelungen. Es war daher für das vorliegende Verfahren gemäß § 116 ZPO für den Verpflichteten ein Kurator zu bestellen.
Zustellungen folgender Beschlüsse: Exekutionsbewilligung ON 2, Antrag auf Exekutionsbewilligung ON 1, der Bewilligung der zwangsweisen Räumung ON 3 (EForm 308) sowie des Beschlusses ON 8.


Vertretene Partei

Bezeichnung:

Verpflichtete Partei

Name:

Markus Schramke

Geburtsdatum:

22.05.1981


Vertreten durch

Art des Kurators:

Abwesenheitskurator

Name:

Dr. Horst Pechar

Beruf:

Rechtsanwalt

Adresse:

Schulgasse 1
8160 Weiz


Da der Aufenthalt von Markus Schramke, geb. 22.05.1981 unbekannt ist, wird Dr. Horst Pechar, Rechtsanwalt, 8160 Weiz, Schulgasse 1, zur/zum Abwesenheitskurator/-in bestellt, der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht.


Bekannt gemacht am 13.12.2016 15:10

Sonstiges Edikt (Kuratorbestellung )

Rechtssache:
"Zweck der Bestellung" von

Der Beklagte ist zwar nach wie vor unter der Adresse 8181 St. Ruprecht an der Raab, Max-Schaller-Straße 99a/1, gemeldet, hält sich dort doch nicht mehr auf. Zustellungen an den Verpflichteten an dieser Adresse wurden von der Österreichischen Post AG mit dem Vermerk „verzogen“ retourniert, die betreibende Partei konnte einen anderen Aufenthaltsort des Verpflichteten nicht eruieren, trotz durchgeführter Erhebungen ist das auch Polizeiinspektion St. Ruprecht an der Raab nicht gelungen. Es war daher für das vorliegende Verfahren gemäß § 116 ZPO für den Verpflichteten ein Kurator zu bestellen.
Zustellungen folgender Beschlüsse: Exekutionsbewilligung ON 2, Antrag auf Exekutionsbewilligung ON 1, sowie des Beschlusses ON 8
auf

Der Beklagte ist zwar nach wie vor unter der Adresse 8181 St. Ruprecht an der Raab, Max-Schaller-Straße 99a/1, gemeldet, hält sich dort doch nicht mehr auf. Zustellungen an den Verpflichteten an dieser Adresse wurden von der Österreichischen Post AG mit dem Vermerk „verzogen“ retourniert, die betreibende Partei konnte einen anderen Aufenthaltsort des Verpflichteten nicht eruieren, trotz durchgeführter Erhebungen ist das auch Polizeiinspektion St. Ruprecht an der Raab nicht gelungen. Es war daher für das vorliegende Verfahren gemäß § 116 ZPO für den Verpflichteten ein Kurator zu bestellen.
Zustellungen folgender Beschlüsse: Exekutionsbewilligung ON 2, Antrag auf Exekutionsbewilligung ON 1, der Bewilligung der zwangsweisen Räumung ON 3 (EForm 308) sowie des Beschlusses ON 8.
geändert.


Bekannt gemacht am 13.12.2016 15:13

Sonstiges Edikt (Kuratorbestellung )

2. Partei:
"Bezeichnung" von Prozessualer Abwesenheitskurator auf Verpflichtete Partei geändert.


Ausdruck vom: 01.05.2025 06:49:31 MESZ