BG Weiz (682), 14 E 42/16s
Kuratorenbestellung
14 E 42/16s
09.12.2016
13.12.2016
Rechtssache
Schaller GmbH, vertreten durch Mag. Gerd Weidacher, RA in 8200 Gleisdorf
Markus Schramke, geb. 22.05.1981
Räumungsexekution, Fahrnisexekution und Forderungsexekution gemäß § 294a EO (EUR 2.557,60)
Der Beklagte ist zwar nach wie vor unter der Adresse 8181 St. Ruprecht an der Raab, Max-Schaller-Straße 99a/1, gemeldet, hält sich dort doch nicht mehr auf. Zustellungen an den Verpflichteten an dieser Adresse wurden von der Österreichischen Post AG mit dem Vermerk „verzogen“ retourniert, die betreibende Partei konnte einen anderen Aufenthaltsort des Verpflichteten nicht eruieren, trotz durchgeführter Erhebungen ist das auch Polizeiinspektion St. Ruprecht an der Raab nicht gelungen. Es war daher für das vorliegende Verfahren gemäß § 116 ZPO für den Verpflichteten ein Kurator zu bestellen.
Zustellungen folgender Beschlüsse: Exekutionsbewilligung ON 2, Antrag auf Exekutionsbewilligung ON 1, der Bewilligung der zwangsweisen Räumung ON 3 (EForm 308) sowie des Beschlusses ON 8.
Vertretene Partei
Verpflichtete Partei
Markus Schramke
22.05.1981
Vertreten durch
Abwesenheitskurator
Dr. Horst Pechar
Rechtsanwalt
Schulgasse 1
8160 Weiz
Da der Aufenthalt von Markus Schramke, geb. 22.05.1981 unbekannt ist, wird Dr. Horst Pechar, Rechtsanwalt, 8160 Weiz, Schulgasse 1, zur/zum Abwesenheitskurator/-in bestellt, der diese Person auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht.
Bekannt gemacht am 13.12.2016 15:10
Sonstiges Edikt (Kuratorbestellung )
Rechtssache:
"Zweck der Bestellung" von
Der Beklagte ist zwar nach wie vor unter der Adresse 8181 St. Ruprecht an der Raab, Max-Schaller-Straße 99a/1, gemeldet, hält sich dort doch nicht mehr auf. Zustellungen an den Verpflichteten an dieser Adresse wurden von der Österreichischen Post AG mit dem Vermerk „verzogen“ retourniert, die betreibende Partei konnte einen anderen Aufenthaltsort des Verpflichteten nicht eruieren, trotz durchgeführter Erhebungen ist das auch Polizeiinspektion St. Ruprecht an der Raab nicht gelungen. Es war daher für das vorliegende Verfahren gemäß § 116 ZPO für den Verpflichteten ein Kurator zu bestellen.
Zustellungen folgender Beschlüsse: Exekutionsbewilligung ON 2, Antrag auf Exekutionsbewilligung ON 1, sowie des Beschlusses ON 8 auf
Der Beklagte ist zwar nach wie vor unter der Adresse 8181 St. Ruprecht an der Raab, Max-Schaller-Straße 99a/1, gemeldet, hält sich dort doch nicht mehr auf. Zustellungen an den Verpflichteten an dieser Adresse wurden von der Österreichischen Post AG mit dem Vermerk „verzogen“ retourniert, die betreibende Partei konnte einen anderen Aufenthaltsort des Verpflichteten nicht eruieren, trotz durchgeführter Erhebungen ist das auch Polizeiinspektion St. Ruprecht an der Raab nicht gelungen. Es war daher für das vorliegende Verfahren gemäß § 116 ZPO für den Verpflichteten ein Kurator zu bestellen.
Zustellungen folgender Beschlüsse: Exekutionsbewilligung ON 2, Antrag auf Exekutionsbewilligung ON 1, der Bewilligung der zwangsweisen Räumung ON 3 (EForm 308) sowie des Beschlusses ON 8. geändert.
Bekannt gemacht am 13.12.2016 15:13
Sonstiges Edikt (Kuratorbestellung )
2. Partei:
"Bezeichnung" von Prozessualer Abwesenheitskurator auf Verpflichtete Partei geändert.