BG Meidling (081), 8 E 186/19k
Kuratorenbestellung
8 E 186/19k
20.07.2020
Rechtssache
Stadt Wien v.d.Stadt Wien - Wiener Wohnen
KENT Marc Philippe
Räumungsexekution
BESCHLUSS
In obiger Rechtssache sind an die verpflichtete Partei
Marc Philippe Kent, geb. am 20.06.1974,
zuletzt wohnhaft in 1120 Wien, Köglergasse 6/12/5,
der Beschluss über die Bewilligung der Verwertung der anlässlich der zwangsweisen Räumung eingelagerten Fahrnisse vom 17.07.2020, ON 17, sowie allfällige weitere Kostenbestimmungsbeschlüsse und Beschlüsse im Verfahren nach § 349 Abs 2 EO zuzustellen.
Da der Aufenthalt von Marc Philippe Kent unbekannt ist und die Zustellungen sonst nicht bewirkt werden könnten, wird
Dr. Christian LANG
Rechtsanwalt in 1010 Wien, Ballgasse 6,
gemäß § 78 EO i.V.m. § 116 ZPO zum Kurator bestellt, der die verpflichtete Partei auf deren Gefahr und Kosten solange vertritt, bis diese selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht.
Die Kosten der Bekanntmachung und der Kuratorbestellung und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigen Kosten des bestellten Kurators sind vorläufig von der betreibenden Partei zu bestreiten (§ 78 EO i.V.m. § 10, 118 ZPO).
BEGRÜNDUNG:
Die verpflichtete Partei ist zwar noch immer an der Adresse 1120 Wien, Köglergasse 6/12/5, gemeldet, wurde jedoch von dort am 14.02.2020 delogiert.
Weder eine amtswegig eingeholte Auskunft beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger (ON 18) noch eine Behördenanfrage aus dem Zentralen Melderegister (ON 17) ergaben Hinweise auf den nunmehrigen Aufenthaltsort der verpflichteten Partei.
Die verpflichtete Partei ist daher unbekannten Aufenthalts i.S. des § 116 ZPO und hätte infolge der an sie zu bewirkenden Zustellungen zur Wahrung ihrer Rechte Verfahrenshandlungen vorzunehmen, weshalb die Voraussetzungen für die Kuratorbestellung vorliegen.
Bezirksgericht Meidling, Abteilung 8
Wien, 17. Juli 2020
Mag. Susanne Marosits-Pointner, Richterin
Vertretene Partei
KENT Marc Philippe
20.6.1974
Köglergasse 6/12/5
1120 Wien
Vertreten durch
Zustellkurator
Dr. Christian LANG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Ballgasse 6
1010 Wien
BESCHLUSS
In obiger Rechtssache sind an die verpflichtete Partei
Marc Philippe Kent, geb. am 20.06.1974,
zuletzt wohnhaft in 1120 Wien, Köglergasse 6/12/5,
der Beschluss über die Bewilligung der Verwertung der anlässlich der zwangsweisen Räumung eingelagerten Fahrnisse vom 17.07.2020, ON 17, sowie allfällige weitere Kostenbestimmungsbeschlüsse und Beschlüsse im Verfahren nach § 349 Abs 2 EO zuzustellen.
Da der Aufenthalt von Marc Philippe Kent unbekannt ist und die Zustellungen sonst nicht bewirkt werden könnten, wird
Dr. Christian LANG
Rechtsanwalt in 1010 Wien, Ballgasse 6,
gemäß § 78 EO i.V.m. § 116 ZPO zum Kurator bestellt, der die verpflichtete Partei auf deren Gefahr und Kosten solange vertritt, bis diese selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht.
Die Kosten der Bekanntmachung und der Kuratorbestellung und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigen Kosten des bestellten Kurators sind vorläufig von der betreibenden Partei zu bestreiten (§ 78 EO i.V.m. § 10, 118 ZPO).
BEGRÜNDUNG:
Die verpflichtete Partei ist zwar noch immer an der Adresse 1120 Wien, Köglergasse 6/12/5, gemeldet, wurde jedoch von dort am 14.02.2020 delogiert.
Weder eine amtswegig eingeholte Auskunft beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger (ON 18) noch eine Behördenanfrage aus dem Zentralen Melderegister (ON 17) ergaben Hinweise auf den nunmehrigen Aufenthaltsort der verpflichteten Partei.
Die verpflichtete Partei ist daher unbekannten Aufenthalts i.S. des § 116 ZPO und hätte infolge der an sie zu bewirkenden Zustellungen zur Wahrung ihrer Rechte Verfahrenshandlungen vorzunehmen, weshalb die Voraussetzungen für die Kuratorbestellung vorliegen.
Bezirksgericht Meidling, Abteilung 8 Wien, 17. Juli 2020 Mag. Susanne Marosits-Pointner, Richterin |