BG Meidling (081), 7 C 829/20g
Kuratorenbestellung
7 C 829/20g
21.08.2020
Rechtssache
1.Insp. Sebastian Gerihäuser, 2. Insp.Dominic Kantor, 3. Insp. Andreas Tripolt
Oubayd Zaghdoudi
EUR 5.038,31
BESCHLUSS
Da der Aufenthalt von Oubayd ZAGHDOUDI, geb. 19.1.1994, derzeit unbekannt ist, wird
Dr. Christian LANG, Rechtsanwalt
1010 Wien, Ballgasse 6
gem. § 270 ABGB zum Abwesenheitskurator bestellt.
Der Abwesenheitskurator hat die abwesende Person insbesondere in diesem Verfahren, auf deren Gefahr und Kosten so lange zu vertreten, bis dieser selbst auftritt oder einen Bevollmächtigen namhaft macht.
BEGRÜNDUNG:
Oubayd ZAGHDOUDI, geb. 19.1.1994, ist tunesischer Staatsangehöriger, letzter bekannter Aufenthalt in der JA Wien-Josefstadt, 1080 Wien, Wickenburggasse 18-22.
Aus der von Amts wegen eingeholten Anfrage beim zentralen Melderegister geht hervor, dass der Abwesende in Österreich nicht aufrecht gemeldet ist. Der Abwesende geht laut Sozialversicherungsauskunft keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit in Österreich nach.
Da der genaue Aufenthalt von Oubayd ZAGHDOUDI, unbekannt geblieben ist und es sich bei bekannten Aufenthaltsorten nur um Haftanstalten handelt, war gem. § 270 ABGB ein Abwesenheitskurator zu bestellen.
Bezirksgericht Meidling, Abteilung 7
Wien, 18. August 2020
Mag. Silke Kavka, Richterin
Elektronische Ausfertigung
gem. § 79 GOG
Vertretene Partei
Oubayd Zaghdoudi
19.1.1994
Vertreten durch
Abwesenheitskurator
Dr. Christian Lang
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Ballgasse 6
1010 Wien
BESCHLUSS
Da der Aufenthalt von Oubayd ZAGHDOUDI, geb. 19.1.1994, derzeit unbekannt ist, wird
Dr. Christian LANG, Rechtsanwalt
1010 Wien, Ballgasse 6
gem. § 270 ABGB zum Abwesenheitskurator bestellt.
Der Abwesenheitskurator hat die abwesende Person insbesondere in diesem Verfahren, auf deren Gefahr und Kosten so lange zu vertreten, bis dieser selbst auftritt oder einen Bevollmächtigen namhaft macht.
BEGRÜNDUNG:
Oubayd ZAGHDOUDI, geb. 19.1.1994, ist tunesischer Staatsangehöriger, letzter bekannter Aufenthalt in der JA Wien-Josefstadt, 1080 Wien, Wickenburggasse 18-22.
Aus der von Amts wegen eingeholten Anfrage beim zentralen Melderegister geht hervor, dass der Abwesende in Österreich nicht aufrecht gemeldet ist. Der Abwesende geht laut Sozialversicherungsauskunft keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit in Österreich nach.
Da der genaue Aufenthalt von Oubayd ZAGHDOUDI, unbekannt geblieben ist und es sich bei bekannten Aufenthaltsorten nur um Haftanstalten handelt, war gem. § 270 ABGB ein Abwesenheitskurator zu bestellen.
Bezirksgericht Meidling, Abteilung 7 Wien, 18. August 2020 Mag. Silke Kavka, Richterin |
Elektronische Ausfertigung
gem. § 79 GOG