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Dienststelle:

LG Innsbruck (818)

Aktenzeichen:

66 CG 83/10y

Bekannt gemacht am:

09.06.2017


Rechtssache

Name der 1. Partei:

AirPlus Air Travel Card Vertriebsgesellschaft m.b.H.

Name der 2. Partei:

Petra Blum

wegen:

15.393,08 EUR EURO

Zweck der Bestellung:

Abwesenheitskurator


Vertretene Partei

Name:

Petra Blum

Geburtsdatum:

07.01.1961


Vertreten durch

Art des Kurators:

Abwesenheitskurator

Name:

Dr. Hannes Wiesflecker

Beruf:

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Adresse:

Burggraben 6
6020 Innsbruck


 Für die beklagte Partei Dr. Petra Blum, geboren am 7.1.1960, wird Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker, Burggraben 6, 6020 Innsbruck, zum Abwesenheits­kurator bestellt.

 Die beklagte Partei, Dr. Petra Blum, geboren am 7.1.1960 wird bis zu ihrem eigenen Auftreten oder Namhaftmachung eines Bevollmächtigten auf ihre Gefahr und Kosten durch den Kurator vertreten.

Begründung:
Die AirPlus Air Travel Card Vertriebs GmbH hat am 27.5.2010 beim Landesgericht Innsbruck Klage gegen die Beklagte eingebracht und fordert einen Betrag von EUR 15.393,08 samt Zinsen aus einem zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Kreditkartenvertrag mit der Behauptung, die Beklagte sei zur Zahlung des geltend gemachten Betrags samt Zinsen auf Grund Vereinbarung verpflichtet. Die Klage konnte im Jahr 2010 der Beklagten nicht zugestellt werden, da diese an der genannten Abgabestelle unbekannt war.
Mit Eingabe vom 21.1.2017 gab die Klägerin bekannt, dass die AirPlus Air Travel Card Vertriebs GmbH durch Spaltung zur Aufnahme in die DC Bank AG samt all ihren Rechten und Pflichten übertragen wurde.

Ausdruck vom: 15.06.2025 12:58:56 MESZ