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Dienststelle:

BG Purkersdorf (019)

Aktenzeichen:

1 Pu 73/19h

Bekannt gemacht am:

14.11.2019


Rechtssache

Name der 1. Partei:

Basaran Ali Riza

wegen:

Unterhaltsverfahren

Zweck der Bestellung:

Da der Aufenthalt von Ali Riza Basaran, geboren am 10. Februar 1967, zuletzt aufhältig in
1170 Wien, Rötzergasse 31/19, derzeit unbekannt ist, wird
Mag. Bernhard Mlynek, Rechtsanwalt
Hauptstraße 44, 3021 Pressbaum
zum Zustellkurator gemäß § 116 ZPO bestellt, der die abwesende Person auf ihre Gefahr und
Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht.


Vertretene Partei

Bezeichnung:

Kindesvater

Name:

Basaran Ali Riza

Geburtsdatum:

10.02.1967

Adresse:

Rötzergasse 31/19
1170 Wien


Vertreten durch

Art des Kurators:

Zustellkurator

Name:

Mag. Bernhard Mlynek

Beruf:

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Adresse:

Hauptstraße 44
3021 Pressbaum


Da der Aufenthalt von Ali Riza Basaran, geboren am 10. Februar 1967, zuletzt aufhältig in

1170 Wien, Rötzergasse 31/19, derzeit unbekannt ist, wird

Mag. Bernhard Mlynek, Rechtsanwalt

Hauptstraße 44, 3021 Pressbaum

zum Zustellkurator gemäß § 116 ZPO bestellt, der die abwesende Person auf ihre Gefahr und

Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht.

Der Wirkungsbereich umfasst das Unterhalts- sowie das Unterhaltsvorschussverfahren.

Begründung

Der Unterhaltsschuldner Ali Riza Basaran war zuletzt bis 22.5.2017 an der Adresse 1170

Wien, Rötzergasse 31/19, aufrecht gemeldet. Seitdem ist er unbekannten Aufenthalts. Eine

Anfrage bei den ehemaligen Unterkunftgebern blieb erfolglos, ebenso geht er seit 13.8.2016

keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nach und ist auch nicht versicherungspflichtig

gemeldet. Laut Auskunft der Kindesmutter Ayse Basaran hält sich der Vater in der Türkei in

der Provinz Sakarya auf; die genaue Adresse ist nicht bekannt.

Da der Vater unbekannten Aufenthaltes ist und ihm daher nur durch öffentliche

Bekanntmachung zugestellt werden kann, infolge der Zustellung jedoch zur Wahrung seiner

Rechte eine Verfahrenshandlung vorzunehmen ist, ist ein Zustellkurator gemäß § 116 ZPO zu

bestellen (§ 5 Abs 2 Z 1b AußStrG).

 

Ausdruck vom: 06.09.2025 23:01:22 MESZ