BG Dornbirn (920), 10 A 348/16s
Kuratorenbestellung
10 A 348/16s
18.10.2016
Rechtssache
Herta Theresia Masal
Ingo Masal
Verlassenschaft
Sachwalterschaft
Vertretene Partei
Erbe
Ingo Masal
29.9.1959
Forststrasse 48a
6890 Lustenau
Vertreten durch
Zustellkurator
Herma Masal
Privatperson
Bahnhofstrasse 19a
6890 Lustenau
Gemäß § 271 Abs 1 ABGB hat das Gericht einer Person zur Besorgung einer Angelegenheit einen besonderen Kurator zu bestellen, wenn sich in dieser bestimmten Angelegenheit die Interessen einer minderjährigen oder sonst nicht voll handlungsfähigen Person und jene ihres gesetzlichen Vertreters einander widerstreiten. In der Verlassenschaftssache ist die Sachwalterin von Ingo Masal zugleich Erbin. Es liegt somit ein Widerstreit der Interessen des unter Sachwalterschaft stehenden Pflichtteilsberechtigten und seiner gesetzlichen Vertreterin vor. Die Kollisionskuratorin hat sich zur Übernahme des Amtes bereit erklärt.