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Dienststelle:

BG Gmunden (421)

Aktenzeichen:

1 FAM 61/15k

Bekannt gemacht am:

15.11.2016


Rechtssache

Name der 1. Partei:

MEAKARA Even-Khemarak Bot

Name der 2. Partei:

EARR Rida

wegen:

Abstammungssache

Zweck der Bestellung:

Prozesskurator


Vertretene Partei

Bezeichnung:

Antragsgegner

Name:

EARR Rida

Geburtsdatum:

27.09.1990

Adresse:

zuletzt Srok Ror Rea pa ear Khet Kompung
99999 Phum Svay Chrum Thmey
Kambodscha


Vertreten durch

Art des Kurators:

Abwesenheitskurator

Name:

HAFNER Franz Mag. Dr.

Beruf:

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Adresse:

Marktstraße 1
4813 Altmünster



1. Auf Antrag des dafür kostenpflichtigen Antragstellers wird Dr. Franz Hafner, Rechtsanwalt, Marktstraße 1, 4813 Altmünster, für den Antragsgegner zum Prozesskurator bestellt.

2. Die der antragstellenden Partei mit Beschluss des Bezirksgerichtes Gmunden vom 05.10.2016, 1 FAM 61/15 k – 18, bewilligte Verfahrenshilfe wird auch für die Kosten eines Kurators, die die Partei nach § 10 ZPO zu bestreiten hätte, erweitert.

Die zuletzt bekannte Adresse des Antragsgegners ist in Kambodscha. Der Antragsgegner kam weder Aufforderungen der österreichischen Botschaft in Bangkok nach, dort persönlich vorzusprechen, noch nannte er Gründe für sein Nichterscheinen. Ein Zustellersuchen des Bezirksgerichtes Gmunden über das Bundesministerium für Justiz war bisher gleichfalls nicht erfolgreich.
Es war daher Dr. Franz Hafner zum Prozesskurator antragsgemäß zu bestellen, der auf Antrag des kostenpflichtigen Antragsstellers den Antragsgegner im Prozess zu vertreten haben wird.
Da der Antragsteller ohne eigenes Vermögen und Einkommen ist, war ihm auch für den Wirkungskreis des Prozesskurators bzw. dessen auflaufende Kosten die Verfahrenshilfe zu gewähren.

Ausdruck vom: 29.04.2025 09:20:01 MESZ