BG Innsbruck (811), 47 Ps 11/17f
Kuratorenbestellung
47 Ps 11/17f
15.03.2017
Rechtssache
mj. Roman ZAMANI
Bibi ZAMANI und Mohammed Naim ZAMANI
Pflegschaftssache (Obsorge)
Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes besteht nunmehr die Notwendigkeit, in Pflegschaftsverfahren, bei denen unbeteiligte mündige minderjährige Flüchtlinge beteiligt sind, für die bisherigen Obsorgeträger einen Abwesenheitskurator zu bestellen. Die Aufgabe eines Abwesenheitskurators ist ausschließlich die Wahrnehmung der Rechte der bisherigen, abwesenden Obsorgeträger, nicht die Vertretung der Minderjährigen. Da von Seiten des Kinder- und Jugendhilfeträger keine Person als Abwesenheitskurator namhaft gemacht worden ist, musste das Gericht auf einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zurückgreifen.
Vertretene Partei
Kindeseltern
Bibi ZAMANI und Mohammed Naim ZAMANI
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unbekannt
0000000000 unbekannt
Afghanistan
Vertreten durch
Abwesenheitskurator
MMag. Dr. Christian Waldhart
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Museumstraße 29
6020 Innsbruck
Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes besteht nunmehr die Notwendigkeit, in Pflegschaftsverfahren, bei denen unbeteiligte mündige minderjährige Flüchtlinge beteiligt sind, für die bisherigen Obsorgeträger einen Abwesenheitskurator zu bestellen. Die Aufgabe eines Abwesenheitskurators ist ausschließlich die Wahrnehmung der Rechte der bisherigen, abwesenden Obsorgeträger, nicht die Vertretung der Minderjährigen. Da von Seiten des Kinder- und Jugendhilfeträger keine Person als Abwesenheitskurator namhaft gemacht worden ist, musste das Gericht auf einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zurückgreifen.
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