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Dienststelle:

BG Innsbruck (811)

Aktenzeichen:

47 Ps 11/17f

Bekannt gemacht am:

15.03.2017


Rechtssache

Name der 1. Partei:

mj. Roman ZAMANI

Name der 2. Partei:

Bibi ZAMANI und Mohammed Naim ZAMANI

wegen:

Pflegschaftssache (Obsorge)

Zweck der Bestellung:

Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes besteht nunmehr die Notwendigkeit, in Pflegschaftsverfahren, bei denen unbeteiligte mündige minderjährige Flüchtlinge beteiligt sind, für die bisherigen Obsorgeträger einen Abwesenheitskurator zu bestellen. Die Aufgabe eines Abwesenheitskurators ist ausschließlich die Wahrnehmung der Rechte der bisherigen, abwesenden Obsorgeträger, nicht die Vertretung der Minderjährigen. Da von Seiten des Kinder- und Jugendhilfeträger keine Person als Abwesenheitskurator namhaft gemacht worden ist, musste das Gericht auf einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zurückgreifen.


Vertretene Partei

Bezeichnung:

Kindeseltern

Name:

Bibi ZAMANI und Mohammed Naim ZAMANI

Geburtsdatum:

--

Adresse:

unbekannt
0000000000 unbekannt
Afghanistan


Vertreten durch

Art des Kurators:

Abwesenheitskurator

Name:

MMag. Dr. Christian Waldhart

Beruf:

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Adresse:

Museumstraße 29
6020 Innsbruck


Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes besteht nunmehr die Notwendigkeit, in Pflegschaftsverfahren, bei denen unbeteiligte mündige minderjährige Flüchtlinge beteiligt sind, für die bisherigen Obsorgeträger einen Abwesenheitskurator zu bestellen. Die Aufgabe eines Abwesenheitskurators ist ausschließlich die Wahrnehmung der Rechte der bisherigen, abwesenden Obsorgeträger, nicht die Vertretung der Minderjährigen. Da von Seiten des Kinder- und Jugendhilfeträger keine Person als Abwesenheitskurator namhaft gemacht worden ist, musste das Gericht auf einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zurückgreifen.

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Ausdruck vom: 16.07.2025 09:44:18 MESZ