BG Fünfhaus (013), 5 C 145/18a
Kuratorenbestellung
5 C 145/18a
04.05.2018
Rechtssache
Gruber Ruth Dr. Mag.
Kwater Marek
Gerichtliche Aufkündigung
In der oben angeführten Rechtssache wird
Dr. Christiane BOBEK Rechtsanwalt
Mariahilfer Str.140/2/15
1150 Wien
gemäß § 116 ZPO zur prozessualen Abwesenheitskuratorin für die beklagte Partei bestellt,
der diese auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder einen
Bevollmächtigten namhaft macht.
Vertretene Partei
Gekündigte Partei
Kwater Marek
20.11.1975
Benedikt Schellinger Gasse 15/24
1150 Wien
Vertreten durch
Abwesenheitskurator
Dr. Christiane Bobek
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Mariahilfer Str. 140/2/15
1150 Wien
Gegen die beklagte Partei ist ein Aufkündigungsverfahren anhängig. Die Voraussetzungen für die Bestellung eines prozessualen Abwesenheitskurators (§§ 115, 116 ZPO, § 25 ZustellG) sind aufgrund negativer ZMA und Mitteilung über die Unkenntnis des Aufenthaltsortes von Personen, die nach der Aktenlage darüber Kenntnis haben können, hinreichend bescheinigt. Die beklagte Partei ist unbekannten Aufenthaltes. Der beklagten Partei ist der Beschluss über die gerichtliche Aufkündigung zuzustellen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.