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Dienststelle:

BG Fünfhaus (013)

Aktenzeichen:

5 C 145/18a

Bekannt gemacht am:

04.05.2018


Rechtssache

Name der 1. Partei:

Gruber Ruth Dr. Mag.

Name der 2. Partei:

Kwater Marek

wegen:

Gerichtliche Aufkündigung

Zweck der Bestellung:

In der oben angeführten Rechtssache wird
Dr. Christiane BOBEK Rechtsanwalt
Mariahilfer Str.140/2/15
1150 Wien
gemäß § 116 ZPO zur prozessualen Abwesenheitskuratorin für die beklagte Partei bestellt,
der diese auf ihre Gefahr und Kosten vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder einen
Bevollmächtigten namhaft macht.


Vertretene Partei

Bezeichnung:

Gekündigte Partei

Name:

Kwater Marek

Geburtsdatum:

20.11.1975

Adresse:

Benedikt Schellinger Gasse 15/24
1150 Wien


Vertreten durch

Art des Kurators:

Abwesenheitskurator

Name:

Dr. Christiane Bobek

Beruf:

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Adresse:

Mariahilfer Str. 140/2/15
1150 Wien


Gegen die beklagte Partei ist ein Aufkündigungsverfahren anhängig. Die Voraussetzungen für

die Bestellung eines prozessualen Abwesenheitskurators (§§ 115, 116 ZPO, § 25 ZustellG)

sind aufgrund negativer ZMA und Mitteilung über die Unkenntnis des Aufenthaltsortes von

Personen, die nach der Aktenlage darüber Kenntnis haben können, hinreichend bescheinigt.

Die beklagte Partei ist unbekannten Aufenthaltes. Der beklagten Partei ist der Beschluss über

die gerichtliche Aufkündigung zuzustellen.

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

 

Ausdruck vom: 12.05.2025 08:16:09 MESZ