zur Navigation
Dienststelle:

LG Salzburg (569)

Aktenzeichen:

13 Cg 52/19f

Bekannt gemacht am:

04.11.2019


Rechtssache

Name der 1. Partei:

Mercedes-Benz Financial Services Austria GmbH

Name der 2. Partei:

Anton Meschnig

wegen:

EUR 18.159,32

Zweck der Bestellung:

Zustellkurator


Vertretene Partei

Name:

Anton Meschnig

Geburtsdatum:

3.12.1978

Adresse:

Dorf 74/Top 6
6652 Elbigenalp


Vertreten durch

Art des Kurators:

Zustellkurator

Name:

Mag. Johann Meisthuber

Beruf:

Rechtsanwalt

Adresse:

Nonntaler Hauptstraße 1
5020 Salzburg


Aufgrund unbekannten Aufenthalts des Beklagten Anton Meschnig, geb. 3.12.1978 wird Mag. Johann Meisthuber, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Haupstraße 1, zum Zustellkurator bestellt, der den Beklagten auf dessen Gefahr und Kosten vertreten wird, bis der Beklagte selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht.

Die Zustellung der Klage samt Auftrag zur Klagebeantwortung und des Beschlusses auf Richtigstellung der Parteienbezeichnung des Beklagten gilt mit Aufnahme des Inhaltes des Ediktes in die Ediktsdatei und der nachfolgenden Übergabe des zuzustellenden Schriftstückes an den Kurator als vollzogen.

Begründung:

Die klagende Partei hat mittels Erhebungsergebnis der LPD Tirol bescheinigt, dass der Beklagte nicht mehr unter der oben angeführten Adresse wohnhaft bzw. aufhältig ist und dessen Aufenthalt derzeit unbekannt ist. Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Kurators nach § 116 ZPO liegen daher vor.

Ausdruck vom: 24.05.2025 06:27:42 MESZ