BG Meidling (081), 9 E 74/19x
Kuratorenbestellung
9 E 74/19x
10.01.2020
Rechtssache
Gemeinn. Siedlungs-Gen. Altmannsdorf u. Hetzendorf reg. GenmbH.
Keplinger Denise
Räumung
BESCHLUSS
Auf Antrag der betreibenden Partei wird für die verpflichtete Partei
Dr. Christian Lang, Rechtsanwalt
Ballgasse 6, 1010 Wien
zur Vertretung in diesem Verfahren zum Kurator bestellt (§ 174 EO, § 116 ZPO), der diese für die
Dauer des Verfahrens auf ihre Kosten und Gefahr vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder einen
Bevollmächtigten namhaft macht.
BEGRÜNDUNG:
Aufgrund der rechtskräftig bewilligten Räumungsexekution wurde die zwangsweise Räumung
der Wohnung 1120 Wien, Strohberggasse 18-20/2/9 am 26.9.2019 vollzogen und die in der
Wohnung befindlichen Fahrnisse eingelagert.
Die betreibende Partei hat die Verwertung der eingelagerten Fahrnisse beantragt. In
genannter Exekutionssache kann der verpflichteten Partei mangels anderer Anschrift als die
der geräumten Wohnung und ergebnisloser ZMA, HV-Abfrage, VJ- sowie Internetrecherche
nicht wirksam zugestellt werden. Es wurde weder ein Schriftstück während des
Exekutionsverfahrens von der Verpflichteten persönlich übernommen noch konnte der
Gebührenbestimmungsbeschluss und der Verwertungsbeschluss zugestellt werden. Die
betreibende Partei hat den Antrag auf Bestellung eines Zustellkurators gestellt. Aufgrund der
vorliegenden Ergebnisse wird für die verpflichtete Partei somit ein Zustellkurator bestellt.
Bezirksgericht Meidling, Abteilung 9
Wien, 20. Dezember 2019
Mag.a Romana Fritz, Richterin
Elektronische Ausfertigung
gem. § 79 GOG
Vertretene Partei
Keplinger Denise
26.8.1990
Belghofergasse 51-53/2/9
1120 Wien
Vertreten durch
Zustellkurator
Dr. Christian LANG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Ballgasse 6
1010 Wien
BESCHLUSS: Auf Antrag der betreibenden Partei wird für die verpflichtete Partei Dr. Christian Lang
Ballgasse 6, 1010 Wien
zur Vertretung in diesem Verfahren zum Kurator bestellt (§ 174 EO, § 116 ZPO), der diese für die Dauer des Verfahrens auf ihre Kosten und Gefahr vertreten wird, bis sie selbst auftritt oder einen Bevollmächtigten namhaft macht.
BEGRÜNDUNG:
Aufgrund der rechtskräftig bewilligten Räumungsexekution wurde die zwangsweise Räumung der Wohnung 1120 Wien, Strohberggasse 18-20/2/9 am 26.9.2019 vollzogen und die in der Wohnung befindlichen Fahrnisse eingelagert.
Die betreibende Partei hat die Verwertung der eingelagerten Fahrnisse beantragt. In genannter Exekutionssache kann der verpflichteten Partei mangels anderer Anschrift als die der geräumten Wohnung und ergebnisloser ZMA, HV-Abfrage, VJ- sowie Internetrecherche nicht wirksam zugestellt werden. Es wurde weder ein Schriftstück während des
Exekutionsverfahrens von der Verpflichteten persönlich übernommen noch konnte der Gebührenbestimmungsbeschluss und der Verwertungsbeschluss zugestellt werden. Die betreibende Partei hat den Antrag auf Bestellung eines Zustellkurators gestellt. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wird für die verpflichtete Partei somit ein Zustellkurator bestellt.Bezirksgericht Meidling, Abteilung 9
Wien, 20. Dezember 2019
Mag.a Romana Fritz, Richterin
Elektronische Ausfertigung
gem. § 79 GOG